Rohrbombe am Bonner Hauptbahnhof Salafisten nach versuchtem Terroranschlag in Bonn angeklagt

Karlsruhe/Bonn · Zusammen wollten sie den islamistischen Terror nach Deutschland bringen: Der Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof scheiterte jedoch ebenso wie ein geplantes Attentat. Jetzt kommt in Düsseldorf ein Terrorverfahren gegen vier Männer aus der salafistischen Szene in Gang.

Fotos: Versuchter Bombenanschlag auf Bonner Hauptbahnhof
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Versuchter Bombenanschlag auf Bonner Hauptbahnhof

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Foto: dapd, Polizei

Generalbundesanwalt Harald Range hat Terroranklage gegen vier Islamisten aus Nordrhein-Westfalen erhoben. Dabei geht es zum einen um den gescheiterten Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof vom Dezember 2012, zum anderen um einen versuchten Anschlag auf den Vorsitzenden der islamfeindlichen Gruppe Pro NRW. Die vier Männer sollen eine radikal-islamistische Gruppierung mit dem Ziel gegründet haben, Schusswaffen- und Sprengstoffattentate auf führende Mitglieder von Pro NRW zu verüben.

Die Anklage wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben. Dem 26-jährigen Deutschen Marco G. wird vorgeworfen, für den versuchten Anschlag in Bonn verantwortlich zu sein. Bei den anderen Angeklagten handelt es sich um den 43-jährigen albanischen Staatsangehörigen Enea B., den 25-jährigen Deutsch-Türken Koray D. und den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Tayfun S., wie die Anklagebehörde mitteilte.

Razzia gegen Solinger Salafisten im Juni 2012
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Razzia gegen Solinger Salafisten im Juni 2012

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Range sagte: "Wir haben es hier mit einer inländischen terroristischen Vereinigung zu tun. Die Männer haben sich unter dem Einfluss militant-islamischer Propaganda radikalisiert." Für ihre Anschlagsplanung hätten sie keinen direkten Auftrag ausländischer Terrorgruppen erhalten. Range sprach von der Gefahr militant-religiöser Propaganda.

In diesem Umkreis haben die Ermittlungsbehörden zuletzt wiederholt vor salafistischen Gruppen gewarnt. Diese nannte Range aber nicht explizit. Alle vier sind wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung, der Verabredung zum Mord und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Marco B. muss sich außerdem wegen versuchten Mordes und versuchtet Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten.

(lnw/ape)
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