Prozess in Bochum "Satanist von Witten" gesteht Ritual-Mord nach 16 Jahren

Bochum · Ein Mann begeht einen grausamen Ritualmord. Jetzt - 16 Jahre später - legt Daniel W. ein Geständnis ab. Dabei soll der 41-Jährige schon wieder einen neuen Mord geplant haben. Doch diesen Vorwurf weist er vor Gericht zurück.

Prozess in Bochum: "Satanist von Witten" gesteht Ritual-Mord nach 16 Jahren
Foto: dpa

Knapp 16 Jahre nach einem grausamen Ritualmord hat der sogenannte Satanist von Witten erstmals öffentlich diese Tat gestanden. Die aktuellen Vorwürfe, aus der Haft heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben, weist er aber zurück. "Das ist Unsinn", sagte er zum Prozessbeginn vor dem Schwurgericht in Bochum am Montag. In dem Prozess geht es um versuchte Anstiftung zum Mord. Sein Anwalt hatte bereits im Vorfeld unserer Redaktion gesagt, dass sein Mandant zu Unrecht beschuldigt werde: "Warum hätte er seine baldige Entlassung aufs Spiel setzen sollen?" Die Brieffreundin könne nicht einen einzigen objektiven Beweis für ihre Anschuldigung vorlegen. "Er hat sie abblitzen lassen, dafür will sie sich offenbar rächen", sagte Rechtsanwalt Hans Reinhardt.

Der inzwischen 41 Jahre alte Daniel W. gab zu, im Januar 2002 zurecht wegen Mordes verurteilt worden zu sein. "Die Sache von damals ist vollkommen zurecht abgeurteilt worden", sagte er den Richtern. In dem damaligen Prozess um den Ritualmord hatte er noch geschwiegen, danach sogar ein Buch geschrieben, in dem er seine Unschuld beteuert hatte.

Der Angeklagte hatte 2001 mit seiner später ebenfalls verurteilten Ehefrau einen Arbeitskollegen in eine Wittener Wohnung eingeladen. Der Gast wurde mit 66 Hammerschlägen und Messerstichen getötet.

Der als Haupttäter eingestufte Mann wurde 2002 wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Zwischenzeitlich saß er zwei Mal im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Der zweite, freiwillige Aufenthalt dort wurde laut Staatsanwaltschaft nicht auf die Haft angerechnet. Der Mann befindet sich deshalb noch in einer Justizvollzugsanstalt.

Im aktuellen Prozess wirft die Staatsanwaltschaft Daniel W. vor, die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben. Die Tat sollte angeblich von einer Brieffreundin ausgeführt werden, die den Angeklagten im Jahr 2010 mehrfach im Gefängnis besucht hatte. Es soll sogar Geld angeboten worden sein. Die Frau war jedoch zur Polizei gegangen.

Der 41-Jährige hält die Vorwürfe jedoch für grotesk. "Es gab keinen Mordauftrag", sagte er den Richtern. "Der Staatsanwalt hat in blindem Eifer eine völlig willkürliche Anklageschrift verfasst." Die ehemalige Brieffreundin hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft dagegen bestätigt. "Er hat mir gesagt, dass seine Frau aus dem Weg muss", sagte die 34-Jährige den Richtern. "Und dass ich mir um Geld keine Sorgen machen brauche."

Im Falle einer Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zum Mord drohen dem Angeklagten mehrere weitere Jahre Haft. Im Falle eines Freispruches ist mit seiner zeitnahen Entlassung zu rechnen.

(top/lnw)
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