Wuppertal "Scharia-Polizei": Ermittlungen gegen Sven Lau

Wuppertal · Für den Auftritt der "Scharia-Polizei" vor knapp einem Jahr in Wuppertal sollen neun Beschuldigte aus der Islamisten-Szene bestraft werden. Unter ihnen ist der Salafist Sven Lau.

Sven Lau (Abu Adam): Gründer der "Scharia-Polizei" und Hass-Prediger
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Das ist Sven Lau

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Foto: Raupold

Fast ein Jahr nach dem Auftreten der selbst ernannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal sind die Ermittlungen abgeschlossen. Das sagte ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage. Gegen neun Beschuldigte wurden nach dpa-Informationen strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Unter ihnen ist der Salafist Sven Lau. Details will das Wuppertaler Amtsgericht in einigen Tagen bekanntgeben. So ist noch unklar, in welchen Fällen eine Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wurde.

Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch die Straßen Wuppertals patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police". Die Scharia ist das islamische Recht. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

 Mit diesen Westen war die "Scharia-Polizei" in Wuppertal auf Streife.

Mit diesen Westen war die "Scharia-Polizei" in Wuppertal auf Streife.

Foto: Facebook

Die Islamisten erhoben mit gelben Verbotshinweisen den Anspruch auf eine "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Darauf sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten, wie sie in streng islamischen Staaten gelten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen.

Die Bundes- und die NRW-Landesregierung hatte gegen die Umtriebe Stellung bezogen. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach (CDU), hatte die Aktion als "gezielte Provokation der Salafisten" gewertet. Der Zentralrat der Muslime hatte die Aktion der Islamisten scharf kritisiert.

Wuppertal: Demo mit Hooligans, "Pegida", Salafisten
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Gegen elf Männer im Alter von 19 bis 33 Jahren war ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet worden. Neun Männern wird nun konkret ein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot vorgeworfen. Das Verbot hat seine historischen Wurzeln in den uniformierten Aufmärschen von Hitlers SA. Derartige politische Umtriebe sollen in der Bundesrepublik unterbunden werden.

Verstöße können laut Versammlungsgesetz mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, aber auch mit einer Geldstrafe abgegolten werden. In einem Internet-Video hatte sich Salafistenprediger Sven Lau als einer der Hintermänner der Aktion zu erkennen gegeben. Später hatte er eingeräumt, die Aktion sei "vielleicht ein Fehler" gewesen.

(lnw)
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