Prozess in Paderborn 20-Jähriger wegen Scheunenmord erneut vor Gericht

Paderborn · Ab Donnerstag muss sich ein 20-Jähriger erneut für den Tod seines Freundes vor dem Landgericht Paderborn verantworten. Er hatte im Juni 2014 an einer Feldscheune in Büren im Kreis Paderborn seinem 17-jährigen Kumpel mit einer Eisenstange den Schädel eingeschlagen.

Im vergangenen Dezember entschied der Bundesgerichtshof allerdings die Aufhebung des vom Landgericht Paderborn gefällten Urteils. Dieses hatte den Angeklagte aus Geseke im Januar 2015 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Grund für die Annulierung: Die Tat sei als vollendeter Mord zu werten, so die Karlsruher Richter. Der Angeklagte hatten seinem Freund noch die Kehle durchgeschnitten, nachdem er ihn bewusstlos geschlagen hatte. Das Schwurgericht in Paderborn hatte die Tat dagegen als versuchten Mord und vollendeten Totschlag gewertet.

(lnw)
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