Religionsfreiheit an Schulen Wuppertaler Schule verbietet muslimischen Schülern sichtbares Beten

Wuppertal · An einem Gymnasium in Wuppertal hat die Schulleitung Lehrer darauf hingewiesen, dass "deutlich sichtbares" Beten mit Gebetsteppich und ritueller Waschung nicht gestattet ist. Die Lehrer sollten Schüler darauf hinweisen und ihre Namen der Schulleitung melden, heißt es in dem Schreiben.

Es stamme bereits vom 16. Februar und sei vielfach bei Facebook geteilt und kommentiert worden, berichtet das Nachrichtenportal "derwesten.de". "In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten — signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen", heißt es wörtlich. "Dies ist nicht gestattet."

Die Lehrer werden gebeten, die Schüler "freundlich" auf das Verbot hinzuweisen, ihre Namen festzustellen und die Fälle der Schulleitung zu melden. "Eine einheitliche Vorgehensweise erleichtert dem Einzelnen die Durchsetzung."

Medienberichten zufolge hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Echtheit des Schreibens bestätigt. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG gehe der Religionsausübungsfreiheit vor. Die Wortwahl des Schreibens sei aber "unglücklich".

(hpaw)
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