Gebetsverbot an Wuppertaler Schule Schulfrieden schlägt Religionsfreiheit

Wuppertal · Dürfen Schulen ihren muslimischen Schülern das "sichtbare Beten" verbieten, wie es ein Gymnasium in Wuppertal getan hat? Ja, findet die Bezirksregierung. Ein Schulrechtler und ein Bildungs- und Integrationsexperte sehen das genauso.

 Beten in der Schule? Ein Gymnasium in Wuppertal hat das nun verboten. (Symbolbild)

Beten in der Schule? Ein Gymnasium in Wuppertal hat das nun verboten. (Symbolbild)

Foto: dpa, ppl

Zunächst mal klingt es merkwürdig, dass eine Schule Schülern das Beten verbieten kann - und dann auch noch vor allem Muslimen. "Deutlich sichtbar" zu beten, etwa mit rituellen Waschungen und dem Ausrollen von Gebetsteppichen, sei nicht gestattet, heißt es in einem Schreiben der Schulleitung des Wuppertaler Johannes-Rau-Gymnasiums an das Lehrpersonal. Lehrer sollten die Schüler "freundlich" auf das Verbot hinweisen, ihre Namen feststellen und die Fälle der Schulleitung melden.

Die Schule selbst äußert sich nicht. Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt die Echtheit des Schreibens. "Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern", schreibt die Bezirksregierung in einer Stellungnahme.

Rechtlich wird zwischen Schulfrieden und Religionsfreiheit abgewogen

Rechtlich dürfte die Anweisung, die die Leitung des Wuppertaler Johannes-Rau-Gymnasiums erteilte, nicht zu beanstanden sein, sagt der Kölner Rechtsanwalt Felix Winkler, der auf dem Gebiet des Schulrechts promoviert hat. "Die Schulleitung kann solche Verbote erlassen und durchsetzen, wenn der Schulfrieden gefährdet ist."

Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn es bereits vorher einmal religiös motivierte Konflikte an einer Schule gab. Das war beispielsweise an einem Berliner Gymnasium der Fall. 2011 versuchte ein muslimischer Schüler vor dem Bundesverwaltungsgericht sein Recht auf Gebet in dieser Schule einzuklagen. Er hatte mit mehreren Mitschülern auf dem Schulflur Jacken ausgebreitet und nach muslimischem Ritus gebetet.

Damals bestätigte das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Die grundgesetzlich festgelegte Glaubensfreiheit des Schülers berechtige den Schüler grundsätzlich, in Pausen und Freistunden zu beten. Doch diese Berechtigung finde ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens.

Ein Gebetsraum könnte eine Lösung sein, ist aber nicht vorgeschrieben

Die Richter führten damals in ihrem Urteil aus, dass es an der entsprechenden Schule schon einmal Konflikte gegeben habe: Die Schule hatte einen Gebetsraum eingerichtet. Dort hätten sich Schülerinnen mit und ohne Kopftuch gestritten. Außerdem hätten Jungen es abgelehnt, gemeinsam mit Mädchen zu beten. Fazit des Gerichts: "Die Einrichtung eines speziellen Raums zur Verrichtung des Gebets würde die organisatorischen Möglichkeiten der Schule sprengen."

Ein solcher Gebetsraum wird nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf jetzt aber an der Wuppertaler Schule in Erwägung gezogen. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Winkler, der häufig Eltern im Streit mit Schulen vertritt, wäre das vielleicht eine Kompromisslösung. Eine Klage gegen das Gebetsverbot hält er für wenig aussichtsreich.

Ein Gebetsverbot in der Schule verhindert nicht die Religionsausübung an sich

Die Schüler des Johannes-Rau-Gymnasiums werden sich also vermutlich mit dem Verbot arrangieren müssen. Nach Meinung von Klaus Spenlen von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf ist das auch möglich. Er hat über "Integration muslimischer Schülerinnen und Schüler" promoviert und als Gründungsmitglied der deutschen Islamkonferenz die Arbeitsgruppe "Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis" geleitet.

"Wenn eine Schule nein sagt, ist das in Ordnung", findet Spenlen. "Das Verbot sollte nur mit Augenmaß durchgesetzt werden — gerade im Hinblick auf das Sammeln von Namen und personenbezogenen Daten." Zwar sei Muslimen eine gewisse Zahl an rituellen Gebeten pro Tag vorgeschrieben. Sie könnten aber nachgeholt werden, wenn man sie nicht zu den Gebetszeiten durchführen kann. Insofern bedeute ein Gebetsverbot in der Schule nicht, dass muslimische Schüler ihren Glauben nicht mehr praktizieren könnten.

Doch kann die Integration von muslimischen Schülern gelingen, wenn man ihnen das Beten in der Schule verbietet? Spenlen verweist auf die religiöse Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Über hundert verschiedene Glaubensrichtungen seien an den Schulen des Landes repräsentiert. "Das ist eine Vielfalt, bei der man nicht danach gehen kann, wer die meisten Gläubigen hat — um demjenigen dann entgegen zu kommen."

Er findet nicht, dass Schüler auf den Schulfluren beten müssen. Es gebe bekenntnisorientierten Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen. "Das ist der richtige Ort für Religionsausübung."

(hpaw)
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