Unterlassene Hilfeleistung in Essen "Schwierig, den Vorsatz zur Unterlassung nachzuweisen"

Düsseldorf/Essen · In Essen starb ein Mann, der in einer Bank zusammengebrochen war. Nun sucht die Polizei nach vier Bankkunden, die ihm nicht halfen. Gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Rechtsanwältin Mehner-Heurs beantwortet die wichtigsten Fragen.

 Die Bilder der Überwachungskamera zeigen, wie die Kunden in Essen über den am Boden liegenden Mann hinweg steigen.

Die Bilder der Überwachungskamera zeigen, wie die Kunden in Essen über den am Boden liegenden Mann hinweg steigen.

Foto: Polizei Essen

Anfang Oktober ist ein Rentner im Vorraum einer Bankfiliale zusammengebrochen und später gestorben. Nacheinander kamen vier Kunden, um Bankgeschäfte zu tätigen. Den Sterbenden beachteten sie nicht, obwohl er mitten im Raum lag. Erst ein fünfter Kunde holte Hilfe. Die vier Bankkunden wurden mittlerweile von der Polizei ermittelt. "Gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung", sagte ein Polizeisprecher.

Sonka Mehner-Heurs ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie hat uns die wichtigsten Fragen zum juristischen Sachverhalt im Interview beantwortet.

 Rechtsanwältin Sonka Mehner-Heurs aus Essen beantwortet im Interview wichtige Fragen zur unterlassenen Hilfeleistung.

Rechtsanwältin Sonka Mehner-Heurs aus Essen beantwortet im Interview wichtige Fragen zur unterlassenen Hilfeleistung.

Foto: Scharrmann & Mehner. Ihre Strafverteidiger.

Frau Mehner-Heurs, wann spricht man überhaupt von "unterlassener Hilfeleistung"?

Sonka Mehner-Heurs Von "unterlassener Hilfeleistung" spricht man, wenn jemand bei einem Unglücksfall keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und möglich war. Voraussetzung ist, dass ein Unglücksfall oder eine Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum besteht. "Unterlassene Hilfeleistung" ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt, das jedermann zur Hilfeleistung verpflichtet, der von der Gefahrenlage Kenntnis nimmt, völlig unabhängig davon, ob er persönlich an ihr beteiligt war oder ist.

Geholfen werden muss aber niemandem, der die Hilfe ablehnt oder wenn bereits andere Personen entsprechende Hilfe leisten. Auch wenn die Hilfe offensichtlich nutzlos ist, weil das Opfer beispielsweise bereits tot ist, muss nicht geholfen werden. Ob die Hilfe dabei etwas bringt, darauf kommt es nicht an. Bewusstes Wegschauen ist strafbar: Wer einen Unfall oder eine Gefahrenlage erkennt und nicht einschreitet, der begeht nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat.

Wie wird "unterlassene Hilfeleistung" bestraft?

Mehner-Heurs Nach § 323 c StGB, dem sog. "Samariter-Paragraphen", wird die "unterlassene Hilfeleistung" mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Gilt es auch als "unterlassene Hilfeleistung", wenn jemand nicht den Notruf wählt? Oder greift der Begriff nur, wenn jemand keine lebensrettende Maßnahmen ergreift, also zum Beispiel keine Herzrhythmus-Massage beginnt?

Mehner-Heurs Das kommt darauf an. In erster Linie fordert das Gesetz eine unmittelbare Hilfeleistung. Zusätzlich sollten aber immer Polizei und gegebenenfalls ein Rettungsdienst informiert werden, um professionelle Hilfe zu holen. In einigen Situationen ist es aber auch kritisch, einem Verletzten Erste Hilfe zu leisten, zum Beispiel wenn er im Auto eingeklemmt ist. Ein Arzt kann dann sinnvolle Hinweise zu den notwendigen Schritten geben, wenn Unsicherheit besteht, noch mehr Schaden anzurichten.

Beschäftigt "unterlassene Hilfeleistung" häufig die Gerichte in NRW oder kommt sie eher selten vor?

Mehner-Heurs Dies ist eher selten der Fall. Ermittlungsverfahren wegen "unterlassener Hilfeleistung" werden häufig bereits durch die Staatsanwaltschaft gegen eine angemessene Auflage eingestellt. Dabei kann es sich durchaus um eine empfindliche Geldbuße handeln. Teilweise werden die Verfahren auch in einem schriftlichen Verfahren erledigt, wenn es sich um einfache Sachverhalte handelt.

Werden Menschen, die Hilfeleistung unterlassen haben, regelmäßig von der Polizei ermittelt?

Mehner-Heurs Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Handelt es sich um einen Unglücksfall ohne weitere Zeugen an einem entlegenen Ort, stehen die Chancen schlechter als bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, den viele Personen beobachtet haben. Außerdem werden viele Fälle gar nicht erst angezeigt, sodass die Dunkelziffer hierzu relativ hoch liegen dürfte.

Wie schätzen Sie den Fall in der Essener Bank ein? Werden die Bankkunden, die nicht geholfen haben, verurteilt werden, sollten sie gefunden werden? Oder haben sie gute Chancen, ohne Strafe davonzukommen?

Mehner-Heurs Im jüngst bekannt gewordene Fall aus Essen gibt es wahrscheinlich relativ viele objektive Beweismittel: Aufnahmen aus der Überwachungskamera und die Bankdaten der Kunden beispielsweise. Schwieriger dürfte es werden, den Bankkunden den Vorsatz nachzuweisen, der auch das Erkennen der Notlage und der Hilfsbedürftigkeit des Mannes umfasst. Möglicherweise haben sie die Situation insoweit verkannt, als dass die Personen davon ausgingen, es mit einem Betrunkenen zu tun zu haben. Aber auch dann war jedenfalls möglich, dass sich dieser in einer hilflosen Lage befunden haben könnte, sodass ein Einschreiten geboten gewesen wäre.

Das Gespräch führte Laura Sandgathe

(lsa/siev)
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