NRW Sex-Werbung auf Anhängern und Transportern sorgt für Ärger

Düsseldorf · Seit Monaten sorgt die auffällige Bordell-Werbung für Ärger in den Städten: Großflächige Plakate oder Transporter und Anhänger, die mit Bildern beklebt sind, weisen auf einen großen Saunaclub hin. Oft blockieren diese Werbe-Fahrzeuge über lange Zeit Parkplätze - auch auf Autobahnraststätten.

 Dieses Etablissement wirbt auch auf Transportern großflächig für seine Dienste.

Dieses Etablissement wirbt auch auf Transportern großflächig für seine Dienste.

Foto: Uwe Miserius

In Düsseldorf unternimmt das Ordnungsamt regelmäßig etwas gegen die abgestellten Werbe-Anhänger. Sie stehen vor allem in Parkbuchten an Ausfallstraßen, um von möglichst vielen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Reine Werbe-Anhänger sind aber nicht erlaubt - und das Amt mahnt die Erotik-Betriebe regelmäßig ab oder lässt die rollenden Litfaßsäulen direkt abschleppen. Oft werden die Plakat-Anhänger aber einfach umgeparkt.

In Mönchengladbach gibt es das gleiche Problem: Die Fahrzeuge stehen an den Ausfallstraßen und werben für Bordelle, Kaminholz oder Apotheken. Erlaubt ist das Dauerparken der Anhänger mit bedruckter Werbung nicht. Sie können eine Gefahr für den Straßenverkehr sein und nehmen natürlich Parkplätze weg. Wer dies tun will, braucht eine Sondernutzung - die erteilt die Verwaltung aber nicht. Nicht ganz so einfach ist das bei Autos mit auffälligen Werbeaufdrucken, die jederzeit weggefahren werden können. Doch auch dies muss eine Stadt nicht dulden - allerdings entscheide der konkrete Einzelfall.

Unerwünschte Werbefahrzeuge seien vor allem ein Problem im Regierungsbezirk Düsseldorf, sagte ein Sprecher von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) der WAZ. Auch auf Autobahn-Raststätten und Parkplätzen werden die Werbe-Fahrzeuge abgestellt. Immer wieder würden Dauerparker von der Polizei oder den Autobahnmeistereien notiert, so das Verkehrsministerium.

 An vielen großen Straßen wie hier in Mönchengladbach stehen Anhänger oder Geländewagen und Pick-ups mit Werbeaufdrucken.

An vielen großen Straßen wie hier in Mönchengladbach stehen Anhänger oder Geländewagen und Pick-ups mit Werbeaufdrucken.

Foto: Detlef Ilgner

Parkverbote seien allerdings nur schwer durchzusetzen. So könnten Bußgelder nur verhängt werden, wenn die mobile Werbung nicht ordnungsgemäß abgestellt werde, sagte der Ministeriums-Sprecher der WAZ. Ein offenkundig vorwiegend zu Werbezwecken abgestelltes Fahrzeug kann jedoch auch auf Autobahn-Parkplätzen laut Oberverwaltungsgericht Düsseldorf als "ungenehmigte straßenrechtliche Sondernutzung" gelten. Doch wie in der Stadt gilt: Es muss im Einzelfall entscheiden werden - und das ist schwer nachweisbar.

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