Sommerferien Vorgezogener Ferienstart kostet bis zu 1000 Euro Strafe

Düsseldorf · Die Kinder ein paar Tage früher aus der Schule nehmen, um billiger in den Urlaub zu fahren - viele Eltern finden das sehr clever. Doch die Quittung folgt auf dem Fuße: Die Schulbehörden verhängen immer häufiger saftige Bußgelder.

 Jemand schreibt das Wort "Ferien" an eine Tafel (Symbolbild).

Jemand schreibt das Wort "Ferien" an eine Tafel (Symbolbild).

Foto: dpa, mg fg

Der Start in den Urlaub vor offiziellem Beginn der Schulferien kann Eltern teuer zu stehen kommen. Wer sein Kind früher aus der Schule nimmt, um ein Urlaubsschnäppchen zu machen, muss mit bis zu 1000 Euro Bußgeld rechnen.

Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den fünf Regierungsbezirken ergab, ist die Zahl der Bußgeldbescheide wegen erschummelter Ferien in Nordrhein-Westfalen weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr mussten die Schulbehörden deswegen fast 1200 Bußgeldbescheide erlassen. Im Jahr davor waren es rund 900. Damit setzt sich der seit Jahren steigende Trend in fast allen Landesteilen fort.

Überraschender Spitzenreiter ist der Regierungsbezirk Arnsberg: Hier kletterte die Anzahl der Bußgeldverfahren gegen Ferienverlängerer von 2015 (268 Fälle) auf 2016 (405 Fälle) um gut 50 Prozent. Selbst im laufenden Jahr hat Arnsberg mit den ersten 137 Bußgeldern, die schon vor den Sommerferien fällig wurden, bereits mehr als doppelt so viele Zu-Früh-Starter ertappt wie der kleinste NRW-Bezirk Detmold im ganzen vergangenen Jahr (55 Fälle).

Im Regierungsbezirk Düsseldorf stiegen die Fälle 2016 gegenüber dem Vorjahr von 284 auf 334, während sie im Kölner Bezirk mit jeweils rund 300 stabil blieben. Der Münsteraner Raum verzeichnet einen Anstieg von 52 auf 84 Bußgeldverfahren; hier hat die Bezirksregierung nach eigenen Angaben im laufenden Jahr sogar schon 60 neue eingeleitet. Aussagekräftige Zwischenstände für 2017 liegen noch nicht in allen Bezirken vor.

Die neue Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) appelliert an alle Eltern, "sich nicht eigenmächtig über die Regeln hinwegzusetzen" und die Ferien nicht auf eigene Faust zu verlängern. "Ferien beginnen mit dem offiziellen Ende des Schuljahres und es besteht bis dahin Schulplicht." In NRW fällt der heiß ersehnte Startschuss in die Sommerferien nach der Zeugnisausgabe am Freitag.

Bei der Festsetzung der Strafe wegen Verletzung der Schulpflicht berücksichtige die Schulaufsichtsbehörde auch, wie hoch die Ersparnis durch die zu früh angetretene Reise gewesen sei, erläuterte das Ministerium. Im Regierungsbezirk Köln werden Ferienverlängerern einem Sprecher zufolge 155 Euro pro Fehltag aufgebrummt.

Im leidgeprüften Arnsberg gehen die Behörden gleich in die Vollen. "Das Bußgeld beträgt bei unentschuldigten Fehlzeiten von drei Tagen am Beginn oder dem Ende der Ferien 80 Euro pro Tag, pro Kind, pro Elternteil", erläutert Sprecher Christoph Söbbeler. "Es erhöht sich sukzessive mit jedem weiteren Tag auf 500 Euro pro Elternteil bei sieben Tagen und noch längeren Fehlzeiten."

(lsa/lnw)
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