Stephen Dürr beim Arbeitsgericht Köln Verletzung bei "TV Total Turmspringen" kein Arbeitsunfall

Köln · Der Schauspieler Stephen Dürr verletzte sich 2012 beim Training für die ProSieben-Show "TV Total Turmspringen" schwer an der Halswirbelsäule - dafür verklagte er die Produktionsfirma. Jetzt hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelte.

Das ist Stephen Dürr
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Dürr forderte 1250 Euro Gage sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro von der Produktionsfirma Brainpool. Das Arbeitsgericht befand aber, das es nicht zuständig sei und verwies den Fall an das Landgericht (Az: 6 Ca 9446/15).

Dürr ("Unter Uns", "Alles was zählt") hatte sich im November 2012 beim Training für die Show beim Sprung vom Drei-Meter-Brett verletzt. Er musste an der Halswirbelsäule operiert werden. Anschließend war er mehrere Monate lang arbeitsunfähig.

Einen schriftlichen Vertrag zwischen Brainpool und Dürr gab es nicht. Dennoch pocht der Schauspieler darauf, dass ein mündlich vereinbartes Arbeitsverhältnis bestanden habe. "Mir geht es nicht ums Geld. Brainpool soll Verantwortung übernehmen", sagte Dürr.

Nach Auffassung von Brainpool ist Dürr freischaffender Künstler. Für die Teilnahme habe er eine Tagesgage in Höhe von 1250 Euro bekommen. Doch schon vor dem Unfall habe eine Trainerin befunden, er sei nicht für die Show geeignet. Demnach habe der Schauspieler gar nicht mehr an dem Training teilnehmen sollen. Die Gage sei folglich nicht gezahlt worden.

(dpa)
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