Staatsanwaltschaft Strafbefehle nach Tumulten bei Dortmunder Wahlnacht

Dortmund · Neun Monate nach den Tumulten in der Kommunalwahlnacht vor dem Dortmunder Rathaus hat die Staatsanwaltschaft sechs Rechtsextremisten angeklagt und 14 Strafbefehle beantragt. 13 der Strafbefehle richten sich gegen Beteiligte aus dem bürgerlichen Lager, die sich randalierenden Rechten in den Weg gestellt hatten.

Dortmund: Rechtsradikale wollen Wahlparty stürmen
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Es geht um Nötigung und in einigen Fällen um Körperverletzung und Beleidigung. 48 Verfahren gegen Beteiligte des bürgerlichen Lagers seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Von den Ermittlungen gegen 23 Rechtsextremisten, die sich gewaltsam Zugang zum Rathaus verschaffen wollten, wurden 16 Verfahren eingestellt. Fünf Angreifer sollen sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Gegen einen Neonazi hat die Anklagebehörde Strafbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung beantragt. Über die Zulassung der Anklagen und Strafbefehle entscheidet das Amtsgericht.

Bei den Tumulten am 25. Mai 2014 wurden rechte Parolen gebrüllt, Flaschen geworfen und Pfefferspray eingesetzt. Besucher der Wahlparty im Rathaus hatten sich dem randalierenden Tross um die Partei "Die Rechte", die einen Sitz im Stadtrat geholt hatte, entgegengestellt.

(lnw)
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