"U-Bahn-Lied" gesungen Strafe für BVB-Fans wegen Volksverhetzung

Hamm · Fußball-Fans, die in der Öffentlichkeit das sogenannte U-Bahn-Lied singen, machen sich unter bestimmten Voraussetzungen der Volksverhetzung schuldig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund bestätigt.

Nach Mitteilung des Gerichts von Mittwoch hatten Fans von Borussia Dortmund nach einem Heimspiel gegen Mainz das Lied im Umfeld des Dortmunder Stadions gesungen.

Gut hörbar war für umstehende Fans die volksverhetzende Textpassage "Eine U-Bahn, eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir!" (Az.: 1 RVs 66/15, rechtskräftiger Beschluss vom 1. Oktober 2015).

Die Angeklagten im Alter zwischen 42 und 45 Jahren müssen jeweils eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen (90 Tagessätze zu je 60 Euro).

Das OLG bestätigte die Sicht des Amtsgerichts, die beiden Männer hätten Taten der Nationalsozialisten verharmlost. Der Liedtext billige das Massenvernichtungsunrecht an Juden im Konzentrationslager Auschwitz.

- Aktenzeichen 1 RVs 66/15 (Entscheidung vom 1. Oktober 2015)

(lnw)
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