"U-Bahn-Lied" gesungen Strafe für BVB-Fans wegen Volksverhetzung
Hamm · Fußball-Fans, die in der Öffentlichkeit das sogenannte U-Bahn-Lied singen, machen sich unter bestimmten Voraussetzungen der Volksverhetzung schuldig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund bestätigt.
03.02.2016
, 12:59 Uhr
Die Angeklagten im Alter zwischen 42 und 45 Jahren müssen jeweils eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen (90 Tagessätze zu je 60 Euro).
Das OLG bestätigte die Sicht des Amtsgerichts, die beiden Männer hätten Taten der Nationalsozialisten verharmlost. Der Liedtext billige das Massenvernichtungsunrecht an Juden im Konzentrationslager Auschwitz.
- Aktenzeichen 1 RVs 66/15 (Entscheidung vom 1. Oktober 2015)