Lokführer streiken 14 Stunden lang Checkliste: Was Bahnkunden jetzt tun können

Berlin · Wieder streiken die Lokführer. Schon jetzt fallen Züge in Fern- und Regionalverkehr aus, Tausende Bahnreisende sind aufgeschmissen. Ab 14 Uhr bis voraussichtlich 4 Uhr am Donnerstagmorgen soll der Streik die Bahn lahmlegen. Wie Reisende jetzt vorgehen sollten.

Verspätung wegen Bahnstreik: Das sind Ihre Rechte
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Verspätung wegen Bahnstreik – das sind Ihre Rechte

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Schritt 1: Prüfen, ob der Zug tatsächlich ausfällt

Die Bahn hat einen Ersatzfahrplan aufgestellt, einige Verbindungen im Regional- und Fernverkehr können trotz des Streiks stattfinden. Bahngäste sollten deshalb nicht von vornherein zu Hause bleiben, sondern auf www.bahn.de in der Liveauskunft suchen, ob ihr Zug abfährt. Auch unter der kostenlosen Servicehotline, erreichbar unter 08000/99 66 33, erhalten Fahrgäste Informationen.

Schritt 2: Anderen Zug nutzen oder Fahrkarte erstatten lassen

 In Köln standen Bahnkunden auf der Suche nach Informationen Schlange vor den Service-Centern.

In Köln standen Bahnkunden auf der Suche nach Informationen Schlange vor den Service-Centern.

Foto: inga methling

Ist die eigene Verbindung nicht im Ersatzfahrplan, haben Fahrgäste zwei Möglichkeiten: Sie können gar nicht fahren oder mit anderen Zügen versuchen, ans Ziel zu kommen.

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Die Deutsche Bahn bietet betroffenen Fahrgästen an, dass sie ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen können. Möglich ist das zum Beispiel in den DB Reisezentren. Gäste mit Online-Tickets können sich das Geld auch über ein Internet-Formular kostenfrei erstatten lassen.

Wer trotz des Streiks versuchen will, an sein Ziel zu gelangen, darf den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall werde bei zuggebundenen Tickets - wie den Sparpreis-Angeboten, die Zugbindung aufgehoben.

Schritt 3: Bei Verspätung Geld erstatten lassen

Laut Gesetz bekommen Fahrgäste einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sich der Zug um mehr als 60 Minuten verspätet: Ab einer Stunde sind es 25 Prozent des Reisepreises, ab 120 Minuten 50 Prozent. Das gilt auch bei einem Streik. Die Bahn kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen.

(dpa)
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