Klage von Umweltschützern Richter entscheiden über Zukunft des Tagebaus Hambach

Köln · Umweltschützer wollen mit ihrer Klage den Braunkohletagebau stoppen und den uralten Hambacher Wald retten. Das Land NRW und RWE hatten zuletzt zwei mögliche Kompromisse ausgeschlagen. Jetzt entscheidet das Kölner Verwaltungsgericht.

 Bergbaugerät arbeitet im Tagebau Hambach bei Kerpen.

Bergbaugerät arbeitet im Tagebau Hambach bei Kerpen.

Foto: dpa, fg soe ve

Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet am Freitag (10 Uhr) über die Zukunft des Braunkohletagebaus Hambach. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat gegen zwei Betriebspläne geklagt und will damit die Fortführung des Tagebaus stoppen sowie weitere anstehende Rodungen im Hambacher Wald verhindern.

Da der Hambacher Wald alle gesetzlichen Anforderungen eines Fauna-Flora-Gebiets erfülle, sei dessen Zerstörung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig, meint der BUND.

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Energiekonzern RWE argumentieren mit dem aus ihrer Sicht rechtsverbindlichen Braunkohleplan aus dem Jahr 1976, aus dem sich alle weiteren Genehmigungen ableiten ließen.

Das beklagte Land und RWE hatten zuletzt zwei mögliche Kompromisse des Gerichts zur Rettung des Waldes ausgeschlagen. RWE hatte das damit begründet, dass der Vorschlag bergtechnisch nicht umsetzbar sei. Die Richter hatten einen möglichen Vergleich als Beitrag zum Rechtsfrieden in der Region gesehen.

(csr)
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