Todesfahrt Opfer von Münster werden entschädigt

Münster/Düsseldorf · Die Opfer der Amokfahrt in Münster können nun doch Unterstützung vom Bund erhalten. Um das möglich zu machen, wird eine Härtefallklausel angewendet.

Amokfahrt in Münster: Eindrücke am Tag nach der Campingbus-Attacke
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Münster am Tag nach der Todesfahrt

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Foto: dpa, mku fdt

Das hat die NRW-Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz in Düsseldorf bestätigt. Im Opferentschädigungsgesetz sind Opfer von Angriffen durch ein Kraftfahrzeug wegen der schwierigen Abgrenzung zu Verkehrsunfällen eigentlich von einer Entschädigung ausgenommen.

Auchter-Mainz berichtete, man habe rund 50 Betroffene der Amokfahrt von Samstag aufgelistet. Dabei handele es sich um Angehörige der beiden Getöteten, um Verletzte und Traumatisierte, so die Ex-Generalstaatsanwältin, die bereits am Tattag in Münster war und Gespräche mit Polizei, Betroffenen und Opferschützern geführt hatte. "Diese Unterstützung hat uns geholfen", sagte Wolfgang Feldmann vom "Weissen Ring" Münster.

Als Ansprechpartner für Opfer des Amoklaufes in Münster haben sich nach Aussage von NRW-Justiminister Peter Biesenbach (CDU) auch zwei Angehörige von Toten des Germanwings-Absturzes 2015 gemeldet. Sie wollten zeigen, dass es nach einer so schrecklichen Tat einen Weg zurück ins Leben geben könne. Der Täter von Münster beging nach der Amokfahrt Selbstmord, der Co-Pilot von Germanwings riss 149 Menschen mit sich in den Tod.

(rky)
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