Anklageschrift zum Überfall auf Camper-Pärchen "Meine Freundin wird gerade vergewaltigt"

Bonn · Der Überfall auf ein Camper-Pärchen in der Bonner Siegaue hatte Aufsehen erregt. Während die Frau vergewaltigt wurde, rief ihr Freund die Polizei. Die Leitstelle schickte Streifenwagen, gab aber offenbar keine Verhaltenstipps. Das sei eine "unangemessene Reaktion" gewesen, räumt die Polizei ein.

 Die Bonner Siegaue bei Troisdorf.

Die Bonner Siegaue bei Troisdorf.

Foto: dpa, vla fdt

Die Beamtin der Polizeileitstelle in Bonn glaubte erst an einen üblen Scherz. "Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt", flüsterte der Anrufer, "von einem Schwarzen". Und zwar in der Siegaue unter einer Brücke. Misstrauisch erkundigte sich die Polizistin: "Und da geht jemand ihre Freundin an oder wie?"

Aus dem Hintergrund drang das Wimmern einer Frau durch den Hörer, begleitet von einer männlichen Stimme. "Er hat eine Machete", antwortete der Gesprächspartner. "Sie wollen mich nicht verarschen, oder?", hakte die Polizistin nach. "Nein, nein", erwiderte der Anrufer, der Täter habe eine Riesen-Machete dabei.

"Hm", entgegnete die Ordnungshüterin zweifelnd. Panisch versicherte ihr der junge Mann, er hege Todesängste. Er fürchte, dass der Angreifer seine Freundin gleich umbringen werde. Die Polizistin erkundigte sich nach seinem Namen, versprach ihm, die Kollegen zu schicken, verabschiedete sich mit "Danke, tschö" und hängte ein.

Wie in einem schlechten Film

Das Protokoll aus der Bonner Polizeinotrufzentrale kurz nach Mitternacht des 2. April findet sich nach Recherchen unserer Redaktion in den Akten eines bizarren Falles wieder. Der Anrufer, ein Student aus Remchingen in Baden-Württemberg, hatte kein wirres Zeug erzählt.

Während der Camper in seinem Zelt in der Siegaue mit der Polizei telefonierte, fiel ein Mann draußen über seine Freundin her. Griffbereit hatte er eine Art Machete neben sich liegen. Der Fall erregte enormes Aufsehen in der Öffentlichkeit. Mit einem Phantombild fahndete die Polizei tagelang nach dem Vergewaltiger. Der Boulevard nannte ihn "den Machetenmann".

Sechs Tage später fasste die Polizei den mutmaßlichen Täter. Es handelt sich um Eric Kwame X., einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft den Sohn eines Plantagenbesitzers aus Takoradi, der drittgrößten Stadt seines Heimatlandes, wegen Vergewaltigung nebst räuberischer Erpressung im besonders schweren Fall angeklagt.

Die siebenseitige Anklageschrift enthält die Details der Kommunikation zwischen dem Freund des Opfers und der Leitstelle aus jener April-Nacht nicht. Als Patrick B. (Name geändert) den Notruf wählte, muss er sich vorgekommen sein wie in einem schlechten Film. Zunächst glaubte man ihm nicht, dann hängte die Polizeibeamtin schnell ein, ohne ihm weitere Verhaltensregeln mitzugeben oder sich auch nur näher nach seiner Notlage zu erkundigen.

"Worum geht's denn?"

Die Polizei hatte sofort drei Einsatzwagen alarmiert, ansonsten aber überließ man Patrick B. sich selbst. Kein Rückruf, kein Interventionsgespräch. Der Student musste selber zusehen, wie er klar kam. Was sollte er jetzt tun? Raus aus dem Zelt? Den Sex-Täter angreifen? Oder sich ruhig verhalten und warten, bis die Streife kommt?

Unschlüssig verharrte Patrick B. im Zelt. Als der Täter nach wenigen Minuten von seinem Opfer abließ und geflüchtet war, rafften der Hochschüler und seine Freundin alles zusammen und begannen zu laufen. Nur weg von dort, hin zur Straße. Vielleicht durfte man dort auf Hilfe hoffen.

Wieder wählte der Student die 110 der Notrufzentrale: "Hallo, hier ist Patrick, ich habe gerade angerufen bei der Kollegin." Leitstelle: "Worum geht's denn?" - "Es geht darum, dass meine Freundin vergewaltigt wurde." Das sei doch im Bereich Siegaue, nicht wahr? "Genau, und da sind wir weggerannt, weil wir Angst hatten", so der Student.

Eric X. bestreitet die Vorwürfe

Die Leitstellenbeamtin übermittelte dem Anrufer eine Nummer der Polizei in Siegburg. Dort solle sich das Paar hinwenden. "Die können das richtig koordinieren", lautete die Begründung. Dann endete das Gespräch. Bald darauf trafen die Camper auf eine entsandte Funkstreife. Knapp 20 Minuten nach der Sex-Attacke sprang der Bonner Polizeiapparat richtig an.

Nach der Festnahme von Eric X. entdeckten die Ermittler eine gestohlene JBL-Box vom Freund des Opfers. Der Flüchtige hatte das Gerät ins Gebüsch geworfen. Ferner förderte die Durchsuchung seines Zimmers im Wohnheim weitere Beweismittel zu Tage. Ein vorläufiges DNA-Gutachten überführte den Verdächtigen schließlich als mutmaßlichen Täter.

Trotz der erdrückenden Beweislage bestreitet Eric X. die Vorwürfe. Zur Tatzeit will der 31-Jährige demnach in seiner Unterkunft Joints geraucht haben. Sein Verteidiger Martin Mörsdorf will "nun die Aktenlage prüfen und die endgültige DNA-Analyse abwarten, ehe wir uns zum weiteren Gang des Verfahrens äußern werden".

Wie viel Empathie müssen Polizisten aufbringen?

Vorerst werfen die Bonner Leitstellen-Protokolle aus der Nacht des 2. April Fragen auf. Zum Beispiel, wie viel Empathie Polizisten aufbringen müssen, wenn der Anrufer meldet, seine Freundin werde gerade draußen vor dem Zelt vergewaltigt? Reicht es, nur eine Streife zu schicken und dann einzuhängen?

Nach Kritik in den sozialen Netzwerken am Verhalten des Freundes stellten sich die Bonner Ordnungshüter vor Patrick B.. Er habe alles richtig gemacht und nicht eingegriffen, sondern die Polizei kontaktiert, hieß es. Was aber, wenn Beamte solche Hilferufe so behandeln, als ginge es um eine Ruhestörung und nicht um Tod oder Vergewaltigung?

Frank Piontek, Sprecher der Bonner Polizei, räumte ein, dass die "aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert hat".

Auch der zweite Anruf sei im Sinne des Opfers nicht sachgerecht gehandhabt worden. "Eine andere Bearbeitung dieser Notrufe in der Leitstelle hätte das Verbrechen gleichwohl nicht mehr verhindern können", sagte Piontek. Schon mit Bekanntwerden der näheren Umstände der Notrufbearbeitung habe die Bonner Polizei "eine interne Nachbereitung eingeleitet, um die Prozesse zu verbessern".

Asylantrag war abgelehnt

Eigentlich hätte sich Eric X. gar nicht mehr in Deutschland aufhalten müssen. Weil es nach dem Tod seines Vaters Erbstreitigkeiten gegeben hatte, habe Eric X. bei einem Kampf seinen Schwager erschlagen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Vor der Rache seiner Stiefschwestern sei er geflohen und über Libyen in Italien gelandet. Neun Monate habe er dort in einem Flüchtlingslager verbracht.

Mit einer Betreuerin pflegte er ein kurzes Verhältnis, ehe es ihn weiter trieb — gen Norden. In Rom stieg er in einen Zug und landete am 10. Februar in einer Aufnahmeeinrichtung in Frankfurt/Main. Von da aus ging es nach Sankt Augustin. Gut einen Monat später lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab.

Seit jenem 17. März hätte Eric X. abgeschoben werden können. Nichts dergleichen geschah. Vielmehr schaltete der Angeklagte einen Anwalt ein, der gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht klagte. Wegen Überlastung sahen sich die Richter außer Stande, den Fall zeitnah zu entscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort