Prozess in Münster Uni muss Personalrat nicht über Schwangere informieren

Münster · Die Universität Münster muss dem Personalrat nicht Auskunft über schwangere Beschäftigte geben. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden.

Die Kammer für Personalvertretungssachen lehnte einen Antrag des wissenschaftlichen Personalrats der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ab. Dieser wollte ab sofort von der Universitätsleitung monatlich darüber informiert werden, welche wissenschaftliche Mitarbeiterin ein Kind erwartet.

Nach Meinung der Richter sei in diesem Fall jedoch das Recht der Frauen auf informationelle Selbstbestimmung höher zu bewerten als der Anspruch des Personalrats auf volle Informationsweitergabe.

(dpa)
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