NRW Uniklinik Essen soll Spenderorgane rechtswidrig vergeben haben

Düsseldorf/ Essen · Wurden an der Uniklinik Essen Spenderlebern an ungeeignete Patienten vergeben? Die Vorwürfe einer Prüfungskommission wiegen schwer. Doch das Klinikum weißt die Vorwürfe zurück.

In mindestens 25 Fällen sollen Ärzte des Uniklinikums Essen Spenderlebern nicht nach den Richtlinien des Transplantationsgesetzes vergeben haben. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung, unter Berufung aus informierte Kreise. Besonders relevant sind diese Verstöße, weil sie zwischen 2012 und 2015 passiert sein sollen. 2012 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, laut der Verstöße gegen die Transplantationsrichtlinien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können.

Dem Bericht zufolge waren erste Unstimmigkeiten bei Lebertransplantationen im Mai 2016 aufgefallen. Damals hatte die Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) im Auftrag von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen die Akten zu Lebertransplantationen routinemäßig untersucht.

Die PÜK wirft dem Uniklinikum vor, gegen bestimmte Auflagen verstoßen zu haben. So müssen Empfänger einer Spenderleber mindestens sechs Monate vor der Operation Alkoholabstinenz vorweisen können.

Außerdem sollen Patienten eine Leber erhalten haben, obwohl sie einen Lebertumor hatten, der entweder zu groß war oder schon zu stark gestreut hatte, um entsprechend den Richtlinien eine erfolgreiche Lebertransplantation zu ermöglichen.

Darüber hinaus wirft die PÜK dem Klinikum vor, die Organe zu häufig im sogenannten "beschleunigten Verfahren" an andere Patienten gegeben zu haben. Bei diesem Verfahren werden Spenderlebern, die wegen minderer Qualität von anderen Kliniken abgelehnt wurden, an Krankenhäuser vergeben, die sich besonders schnell melden und den dringlichsten passenden Patienten haben - um das Organ nicht zu verschwenden. In Essen sollen 70 Prozent dieser Lebern umgewidmet worden sein. Normal sind bis zu 30 Prozent. Laut PÜK ist die Begründung allerdings nicht immer nachvollziehbar.

Das Uniklinikum Essen wehrt sich laut dem Bericht gegen die Vorwürfe. Sie seien von Personen ohne jede spezifische Fachkompetenz geäußert worden. Das Klinikum räumt aber auch ein, der Dokumentationspflicht nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Diese Mängel sollen allerdings inzwischen beseitigt worden sein.

(ham)
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