Vergleich abgelehnt, Urteil im März Freunde streiten vor Gericht um Kronkorken-Gewinn

Arnsberg · Im sauerländischen Arnsberg hat am Donnerstagmorgen der Prozess wegen eines Streits um einen Kronkorken-Gewinn begonnen. Einen Vergleich lehnten die Beteiligten ab, am 3. März soll nun ein Urteil fallen.

Urteil im März: Streit um Kronkorken-Gewinn landet vor Gericht
Foto: dpa, mg wok

Fast jeder dürfte das kennen. Man trifft sich am Wochenende mit Freunden, sitzt gemütlich zusammen und leert ein paar Flaschen Bier. So weit so gut. Doch was passiert, wenn auf der Innenseite eines Kronkorkens aufeinmal ein Gewinnsymbol zu sehen ist? Wem steht der Preis zu? Mit dieser Frage muss sich ab heute das Landgericht in Arnsberg befassen.

Was war passiert? In dem Fall habe laut Gericht einer der Freunde aus der Clique an der Tankstelle zwei Kästen Bier gekauft. Der Abend schritt fort, die Flaschen wurden geöffnet und der jetzt beklagte Mann entdeckte, dass einer der Kronkorken den Gewinn eines bei dem Gewinnspiel ausgelobten Autos auswies.

Der bis dahin gemütliche Abend war schnell beendet. Zwischen den Freunden entbrannte ein Streit, wem der Gewinn zusteht. Der Beklagte hatte den Kronkorken aus den achtlos auf einen Tisch geworfenen Verschlüssen der gemeinsam geleerten Bierflaschen herausgefischt. Die entsprechende Flasche habe zwar ein Anderer für ihn geöffnet, doch für ihn sei klar gewesen, dass das Auto - ein Audi A3 - ihm zustehe.

Die Brauerei lieferte den Audi aus; eine Mitfahrerin fordert vor Gericht nun ein Fünftel des Gewinns und klagt auf 5736 Euro. Sie argumentiert, dass die Freunde vor der Fahrt de facto eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet hätten, und zwar "mit dem Zweck eines Umtrunkes". Schließlich habe man vereinbart, sämtliche Kosten zu teilen. Deshalb müsse auch der Gewinn geteilt werden.

Mit Material von lnw.

(maxk)
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