Siegauen-Prozess in Bonn Elfeinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung von Camperin

Bonn · Im Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin in den Bonner Siegauen ist der 31-jährige Angeklagte zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der abgelehnte Asylbewerber hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.

 Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal in Bonn gebracht.

Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal in Bonn gebracht.

Foto: dpa, hka sab

Das Bonner Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im April in Troisdorf bei Bonn ein junges Paar aus Baden-Württemberg beim Zelten überfallen hatte. Er bedrohte seine Opfer mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23 Jahre alte Frau. Die Tat hatte überregional für Aufsehen gesorgt.

"Die beiden Geschädigten hatten Todesangst", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie hätten keinen anderen Ausweg gesehen, als auf die Forderungen des Täters einzugehen - in der Hoffnung, dann mit dem Leben davonzukommen. Die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund hätten eine Horrornacht erlebt, unter deren Folgen sie noch heute leiden.

Der Angeklagte, ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana, hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Deshalb mussten die Studentin und ihr Freund in dem Prozess als Zeugen aussagen. Dies sei eine zusätzliche Belastung für sie gewesen, sagte der Richter. Im Prozess war der Mann mehrfach durch aufbrausendes Verhalten negativ aufgefallen. Unter anderem hatte er die junge Frau als Prostituierte bezeichnet.

Die Ermittler hatten zahlreiche DNA-Spuren des 31-Jährigen am Tatort und am Opfer gefunden. Ein psychiatrisches Gutachten stufte ihn als schuldfähig ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Sein Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant Revision einlegen wolle.

Laut Anklage hält sich der Asylbewerber aus Ghana seit dem 10. Februar 2017 in Deutschland auf. Er soll vorher seinen Schwager wegen einer Erbstreitigkeit getötet haben.

(heif)
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