Gerichtsurteil in Bonn Wer auf dem Balkon die Tauben füttert, riskiert seine Mietwohnung

Bonn · In Bonn hat eine Frau immer wieder Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert. Sie machte damit auch weiter, als sich Nachbarn über Kot und Federn in der Wäsche beschwerten. Nun muss sie aus ihrer Mietwohnung ausziehen.

 Eine Frau füttert zwei tauben (Symbolbild).

Eine Frau füttert zwei tauben (Symbolbild).

Foto: Marius Becker/dpa

Wie am Donnerstag mitgeteilt wurde, hat das Amtsgericht in Bonn der Räumungsklage des Vermieters des Mehrfamilienhauses stattgegeben. Die Fütterung von Stadttauben, sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar, urteilten die Richter. "Von diesen Tieren gehen Verschmutzungs- und Gesundheitsgefahren aus." Die Mieterin hatte neben ihren acht Brieftauben auch 80 Stadttauben gefüttert.

Die Frau, die seit 18 Jahren in dem Mehrfamilienhaus wohnt, hält seit fünf Jahren ihre Brieftauben in einer Voliere. Durch das zusätzliche Anfüttern des wildlebenden Gefieders wurden offensichtlich auch vermehrt Ratten angezogen, die sie auch noch mitversorgt haben soll.

Nachbarn hatten über Taubenkot und Federn in der Wäsche und auf den Balkonen geklagt, viele trauten sich wegen der angelockten Nager nicht mehr, Türen und Fenster zu öffnen. Einen weiteren Mieter störte nicht nur der Dreck, sondern auch die akustische Belästigung der unzähligen Flügelschläge bei An- und Abflug der Tauben.

Die Mieterin war im Juli 2017 zunächst aufgefordert worden, die Voliere abzubauen, das Füttern einzustellen und angesiedelte Ratten zu beseitigen. Als sie dem nicht nachkam, wurde ihr fristlos gekündigt. Da sie dennoch nicht auszog und die Kündigung berechtigt war, wurde jetzt die Räumung angeordnet.

Az.: 204 C 204/17

(wer)
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