Kürzung durch Dortmunder Jobcenter Verein stockt sanktioniertem Bettler die Bezüge auf

Dortmund · Nachdem das Dortmunder Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger die Bezüge gekürzt hatte, weil er sich durch Betteln in der Fußgängerzone etwas dazuverdiente, hilft jetzt ein gemeinnütziger Verein. Sanktionsfrei e.V. hat angekündigt, dem Mann "seine Leistungen wieder aufzufüllen".

 Dieses Foto von Hartz IV-Empfänger Michael Hansen geht seit etwa einer Woche durch die Presse: Ihm war wegen Bettelns die Grundsicherung gekürzt worden.

Dieses Foto von Hartz IV-Empfänger Michael Hansen geht seit etwa einer Woche durch die Presse: Ihm war wegen Bettelns die Grundsicherung gekürzt worden.

Foto: Tobias Großekemper (Ruhr Nachrichten)

Wie zuerst die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" berichtete, will der Verein dem Betroffenen Michael Hansen aus Dortmund bis aus Weiteres die 120 Euro pro Monat überweisen, die das Jobcenter derzeit einbehält.

Sanktioniert wird der Hartz IV-Empfänger, nachdem ihn eine Jobcenter-Mitarbeiterin in der Fußgängerzone wiedererkannte. Dort bettelt der 50-Jährige jeden Monat, wenn das Geld, das er für seine Existenzsicherung erhält, nicht mehr ausreicht. Aus Sicht des Jobcenters handelt es sich beim Betteln um eine Nebentätigkeit und das Geld, das Hansen sammelt, wird auf die Grundsicherung angerechnet.

Zunächst berechnete das Jobcenter 300 Euro im Monat - nach Einspruch durch eine Anwältin immer noch 120. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, das Jobcenter wurde für sein Vorgehen vielfach kritisiert.

Am Freitag kündigte der Verein Sanktionsfrei nun an, Michael Hansen die 120 Euro zu bezahlen. Wie lange und zu welchen Konditionen, hat der Verein bisher nicht gesagt.

Laut eigener Website will Sanktionsfrei e.V. Hartz IV "hacken", indem es Empfängern ermöglicht, leichter gegen Sanktionen des Jobcenters vorzugehen. Das Jobcenter kürzt Leistungen von Hartz IV-Empfängern, wenn diese beispielsweise nicht zu Terminen erscheinen oder an Weiterbildungen nicht teilnehmen. Sanktionsfrei e.V. hält das für Unrecht.

Über eine Internet-Plattform ermöglicht sie es den Bestraften, Einspruch einzulegen und bietet Rechtsberatung. In Härtefällen bezahlt sie die gekürzte Summe aus einem Solidarfonds, bis das Verfahren gewonnen ist. Voraussetzung ist normalerweise, dass sich die Sanktionierten von den Anwälten des Vereins vertreten lassen und gegen die Strafe Widerspruch einlegen.

(hpaw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort