Einschränkung verkaufsoffener Tage Sonntags gehört der Kunde mir

Düsseldorf · Der Schutz der Sonntagsruhe ist jetzt von einem Gericht in Münster gestärkt worden. Das aber ist nur ein scheinbarer Erfolg. Die Lebens- und Arbeitswirklichkeit der Menschen gehorcht längst anderen Gesetzen.

Verkaufsoffene Sonntage in Mönchengladbach 2024
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Verkaufsoffene Sonntage in Mönchengladbach 2019

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Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Erinnern wir an dieser Stelle ruhig an die heilige Notburga von Rattenberg. An die einfache Magd aus Tirol also, die sich, so sagt es die Legende aus dem 13. Jahrhundert, dem Dienstherrn keck widersetzte, als dieser ihr befahl, auch nach dem Feierabendläuten noch zu mähen. Pustekuchen. Notburga warf ihre Sichel in den Himmel, wo sie an einem Sonnenstrahl hängen blieb. Das machte so viel Eindruck, dass aus der Magd die Schutzheilige der Feierabendruhe wurde.

Diese hehre Beförderung ist seit einiger Zeit mit reichlich Arbeit verbunden. Denn von geregelter Feierabendruhe kann auch hierzulande kaum mehr die Rede sein. Allein die Debatten um den heiligen Sonntag gleichen einem Steppenbrand, der nie ganz zu löschen ist. Das jüngste Glutnest wurde jetzt in Münster ausgemacht: Dort nämlich bekräftigte das Oberverwaltungsgericht, dass sogenannte verkaufsoffene Sonntage kein Selbstzweck seien, sondern einen echten Anlass haben müssten.

Und der Jubel ist groß — vonseiten der Gewerkschaft und der Kirchen, die ohnehin seit den 60er Jahren im ungewöhnlichen Schulterschluss Feiertage zu verteidigen suchen. Der DGB-Slogan "Samstags gehört Vati mir" wurde bald auch auf den Sonntag ausgeweitet. Während die Gewerkschaften das physische Wohl des Arbeitnehmers im Blick hatten und auf den Sonntagsschutz der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und dessen wörtliche Übernahme ins spätere Grundgesetz verwiesen, bedenken die Kirchen eher das seelische Befinden. Am "Dies domini" — am Tag des Herrn — feiert die Kirchengemeinschaft die Auferstehung Christi.

Die merkantilen Interessen sind zu groß

Jeder sonntägliche Gottesdienst ist in diesem Sinne der Anbruch einer neuen Welt und jeder Sonntag somit ein wöchentliches Osterfest. Dieser Tag beschreibt den Glaubenskern der Kirche, und die Forderungen nach seinem Schutz sind in diesem Sinne Grundsatzerklärungen mit großer Geschichte: Kaiser Konstantin war es, der 321 den "Dies domini" zum Ruhetag erklärte. Doch im Grunde ist auch das nur die Bestätigung des ersten Feiertags der biblischen Geschichte gewesen. Denn nachdem Gott Himmel, Erde und Meer in sechs Tagen geschaffen hatte, ruhte er am siebten Tage. Das sollte nach Gottes Willen vorbildlich auch für die Menschen werden: "Du sollst den Feiertag heiligen", lautet das dritte Gebot.

Und doch ist es wohlfeil, die vermeintliche Rettung des Urfeiertags zu bejubeln. Natürlich werden die Kommunen schon bald ausreichende Begründungen für ihre lukrativen verkaufsoffenen Sonntage finden. Die merkantilen Interessen sind zu groß, als dass ein Gerichtsurteil auf Dauer schrecken kann. Ohnehin ist zu fragen, von welcher Sonntagsruhe und von welcher Erbauung überhaupt noch die Rede ist beziehungsweise sein kann.

Die Arbeitswirklichkeit ist es, die alle Diskussionen dieser Art zu Scheindebatten degradiert: Schon jetzt arbeitet fast jeder vierte Erwerbstätige regelmäßig sonn- und feiertags, während die Gottesdienste etwa in der katholischen Kirche nur von jedem zehnten Gläubigen besucht werden; in den 50er Jahren war es noch jeder zweite Katholik. Es sind darum nicht allein die scheinbar ökonomischen Zwänge unserer Gesellschaft maßgeblich, sondern die Entscheidungen mündiger Bürger. Der heilige Sonntag wird auf diese Weise zu einem Teil auch von den Gläubigen selbst abgeschafft.

Wie ein Findling aus grauer Vorzeit

Zudem bildet die Sonntagsruhe vor allem die Arbeitswelt und Arbeitsbedingungen des vergangenen 20. Jahrhunderts ab. Mit der Flexibilisierung von Arbeitszeiten aber wird auch auf die Flexibilisierung unseres Lebens reagiert. Wir wünschen und fordern Gestaltungsmöglichkeiten unserer Zeit und begreifen dies als einen Zugewinn an Freiheit und Emanzipation von Zwängen. Das geht stets auf Kosten von verbindlichen Strukturen.

Inmitten solcher Entwicklungen und Dynamiken mutet die Sonntagsruhe wie ein Findling aus grauer Vorzeit an. So empfinden es auch die Bürger hierzulande. Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung von 2014 nutzen mittlerweile über 63 Prozent Angebote für verkaufsoffene Sonntage, während ein Drittel der Befragten sich sogar für die komplette Aufhebung des sonntäglichen Verkaufsverbots ausspricht.

Nun ist es allzu leicht, zum einen der Säkularisierung und zum anderen der Kommerzialisierung alle Schuld in die Schuhe zu schieben. Weil unsere Wahrnehmung des Sonntags vielmehr den Wandel des täglichen Lebensvollzugs beschreibt. Wir leben in einer Freizeit- und Dienstleistungsgesellschaft, die sich neue Gesetze schafft und mit ihr auch neue Erfordernisse. Und natürlich geht es dabei nicht ausschließlich um irgendwelche Sonderschichten des Personals in Einkaufszentren. So sind in schnell wachsender Zahl auch soziale Dienstleistungen sonntags erforderlich - beispielsweise im Bereich der Altenpflege.

Ein Kennzeichen der bürgerlichen Gesellschaft

Doch alle Freiheiten und Gestaltungsräume, die uns die Flexibilisierung zu schenken scheint, gehen auch mit Verlusten einher. Jede Individualisierung schwächt den Sinn von Gemeinschaft. Die Sonntagsruhe war und ist nämlich nicht allein ein Arbeitnehmerrecht und ein Gebot für Gläubige. Sie ist ein Kennzeichen auch der bürgerlichen Gesellschaft und der bürgerlichen Lebenskultur. So antiquiert es klingen mag: Der Sonntagsspaziergang im sogenannten Sonntagsstaat gehörte zu jenen Ritualen, die einer Gesellschaft ihr Gesicht verliehen. Das alles ist Geschichte. Und mit ihr ein soziologisch definierbares Bürgertum.

Am Montag hat sich noch der Verband der öffentlichen Bibliotheken in NRW mit einer Forderung zu Wort gemeldet. Er fordert vom Gesetzgeber, den Büchereien künftig die Sonntagsöffnung zu erlauben. Bildung muss sein. Fragt sich nur, welche.

(los)
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