Autobahn-Schütze aus Kall vor Gericht Verteidigung: Erfassung von Kennzeichen unzulässig

Würzburg · Die Verteidigung des mutmaßlichen Autobahnschützen hält die Ergebnisse einer monatelangen Kennzeichenerfassung als Beweise für unzulässig. "Für diese bundesländerübergreifende Ermittlungsmethode gibt es keine gesetzliche Grundlage."

Autobahnschütze: Lkw-Fahrer steht vor Gericht
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Das kritisierte Rechtsanwalt Franz-Josef Krichel am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg. Die Kammer will über die Frage der Verwertbarkeit erst später entscheiden und befragte den leitenden Ermittler des Bundeskriminalamtes zu der Fahndungsmaßnahme.

Die automatische Erfassung von Kennzeichen an Autobahnabschnitten, die von der jahrelangen Serie an Schüssen betroffen waren, hatte die Ermittler auf die Spur des 58 Jahre alten Angeklagten gebracht. Der Fernfahrer hatte beim Prozessauftakt am Montag Schüsse zugegeben, den Vorwurf des versuchten Mordes aber zurückgewiesen.

(lnw)
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