Terrorprozess in Düsseldorf Verteidigung geht in die Offensive: "War eine Bombenattrappe"

Düsseldorf · Ein Killer-Kommando auf Spähfahrt in Leverkusen und eine Rohrbombe am Bonner Hauptbahnhof: Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht sitzen vier mutmaßliche islamistische Terroristen auf der Anklagebank.

Verteidigung geht in die Offensive: "War eine Bombenattrappe"
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Eine Bombe am Bonner Bahnhof und ein Mordkomplott gegen einen rechtsextremen Politiker: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Montag trotz mehrerer Befangenheitsanträge der Verteidiger einen umfangreichen Prozess gegen vier mutmaßliche islamistische Terroristen gestartet.

Erst mit rund zweistündiger Verzögerung konnten Vertreter der Bundesanwaltschaft die Anklage verlesen. Die Richter verhängten gegen drei Angeklagte bis zu fünf Tage Ordnungshaft, weil sie beim Prozessbeginn sitzengeblieben waren und ihre Kopfbedeckung nicht abgenommen hatten.

Die Ankläger werfen dem Hauptangeklagten Marco G. (27) vor, im Dezember 2012 als Einzeltäter eine Bombe im Bonner Hauptbahnhof abgestellt zu haben. Der Sprengsatz explodierte aber nicht. Dem zum Islam konvertierten Deutschen aus Oldenburg droht lebenslange Haft wegen versuchten Mordes.

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Versuchter Bombenanschlag auf Bonner Hauptbahnhof

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Zusammen mit Enea B. (44), Koray D. (25) und Tayfun S. (24) soll Marco G. zudem als "geistiger Urheber" an einem im März 2013 vereitelten Mordkomplott gegen den Vorsitzenden der rechtsextremen Partei Pro NRW beteiligt gewesen sein.

Dessen Erschießung sei umfangreich geplant und mit mehreren Spähfahrten vorbereitet worden. Zwei der Angeklagten seien 600 Meter vom Wohnhaus des Politikers entfernt, bewaffnet mit zwei Pistolen, festgenommen worden.

Bei den mutmaßlichen Terroristen sei eine Liste von Pro NRW-Mitgliedern gefunden worden. Von 28 Namen seien neun rot markiert gewesen.

Auslöser der Mordpläne war laut Bundesanwaltschaft die "Moschee-Tour" der rechtsextremen Pro NRW unter dem Motto "Freiheit statt Islam", bei der auch islamkritische Karikaturen gezeigt wurden. Die provokativen Kundgebungen der Rechten hatten 2012 bereits zu schweren Ausschreitungen radikaler Islamisten geführt.

Dem Aufruf der terroristischen Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) "zur gezielten Tötung aller Pro NRW-Mitglieder" hätten die Angeklagten folgen wollen. Ihnen wird nun Bildung einer terroristischen Vereinigung und Verabredung zum Mord vorgeworfen.

Das Oberlandesgericht steht vor einem langen Verfahren. Der Strafsenat unter Vorsitz von Richter Frank Schreiber hat zunächst 55 Verhandlungstage bis April 2015 bestimmt. 150 Zeugen sollen geladen werden. Der Prozessstoff füllt 360 Aktenordner. Verfahrensbeteiligte rechnen mit einer Prozessdauer von zwei Jahren. Der ursprünglich für Dienstag geplante zweite Verhandlungstag wurde abgesagt, weil die Angeklagten keine Aussage machen wollen.

Die Verteidiger griffen die Anklageschrift scharf an. "Ich halte die Qualität der Anklage für äußerst gering", sagte Rechtsanwalt Peter Krieger vor Prozessbeginn. "Das war eine Bombenattrappe, keine Bombe. Die Behauptung, Bonn sei an einem Blutbad vorbeigeschrammt, ist falsch."

Auch das Bundeskriminalamt gehe nicht von einer echten Bombe aus, betonte Verteidiger Mutlu Günal. Der Inhalt der Bombe "hätte niemals in die Luft gehen können".

Marco G. soll den Sprengsatz in Bonn gebaut und am 10. Dezember 2012 in einer blauen Sporttasche auf dem Bahnsteig abgestellt haben. Später waren bei ihm in der Wohnung Chemikalien für Sprengstoff gefunden worden. Was allerdings fehlt, ist der Zündmechanismus der Bombe.

Die Bundesanwaltschaft geht dennoch davon aus, dass der Sprengsatz keine Attrappe war. "Es gab die klare Absicht zu töten", hieß es aus Ermittlerkreisen. In einem Umkreis von etwa drei Metern hätte die Rohrbombe Menschen getötet.

Pro-NRW-Chef Markus Beisicht wollte als Nebenkläger an dem Prozess teilnehmen. Doch seinen Auftritt lehnte der Senat ab: Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage. Seine Beschwerde gegen die Entscheidung verwarf der Bundesgerichtshof als unzulässig. Vor Prozessbeginn demonstrierte Beisicht mit Gesinnungsgenossen in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

(lnw)
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