Detmolder Auschwitz-Prozess Verteidigung legt Revision gegen Auschwitz-Urteil ein

Detmold · Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning hat nach einigen Nebenklägern auch die Verteidigung beim Detmolder Landgericht Revision eingelegt.

Verteidigung legt Revision gegen Detmolder Auschwitz-Urteil ein
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Das Landgericht Detmold teilte am Montag mit, dass Revision gegen das Urteil gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning eingelegt wurde. Die Frist dafür war am Freitag abgelaufe. Bereits zuvor hatten einige Vertreter der Nebenkläger mitgeteilt, dass sie Revision eigelegt haben. Nach Angaben des Gerichts legten die Anwälte von neun Nebenklagevertretern Revision gegen das Urteil ein. Aus den Reihen der Nebenklage war während des Prozesses unter anderem eine Verurteilung wegen Mittäterschaft statt wegen Beihilfe gefordert worden.

Auch Hannings Verteidiger Andreas Scharmer hatte ankündigte, vor Fristablauf Revision zu beantragen. "Wir können nicht zulassen, dass ein 94-Jähriger in Haft geht", sagte er. Genauso wie die Nebenklage hält er sich mit der Revision die Option offen, das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen zu lassen.

Das Detmolder Landgericht hatte Hanning am 17. Juni wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 94-Jährige in den Jahren 1943 und 1944 als Mitglied der SS-Wachmannschaft das im Vernichtungslager Auschwitz praktizierte systematische Mordgeschehen gefördert hatte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung des Angeklagten hatte Freispruch gefordert. An dem Prozess nahmen auch mehrere Auschwitz-Überlebende und Angehörige von Holocaust-Opfern als Nebenkläger teil.

Das Urteil kann erst mit Abschluss des Revisionsverfahrens rechtskräftig werden. Bis Mitte August haben die Richter nun Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Erst wenn diese Begründung vorliegt, müssen Verteidiger und Nebenklage-Anwälte erklären, warum sie das Urteil anfechten wollen. So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Reinhold Hanning auf freiem Fuß. Auch über die Frage der Haftfähigkeit muss dann erst später entschieden werden.

(rent/AFP/dpa)
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