"Kurs"-Probanden mit Gefahrenpotenzial Viele Sexualstraftäter haben Rückfallpotential

Düsseldorf/Bochum · Vom Großteil der sogenannten "Kurs"-Probanden, die in NRW auf freiem Fuß sind, geht offenbar eine erhebliche Gefahr aus. "249 von ihnen werden in der Kategorie A und 556 Probanden in der Kategorie B geführt", teilte das NRW-Innenministerium auf Anfrage mit.

Der vorbestrafte Sexualstraftäter, der am 18. Februar in Bochum auf einem Friedhof eine Frau vergewaltigt hatte, gehörte der Kategorie B an. "In dem Fall erfolgte die Risikobewertung durch die Sozial-Therapeutische Anstalt Gelsenkirchen. Diese Einstufung wurde in der Fallkonferenz bestätigt", teilte das Innenministerium mit. "Die Bochumer Polizei führte bei dem Mann halbjährlich vorgesehene Gefährderansprachen durch, die meist im Präsidium oder am Telefon geführt wurden." Der Fall, der durch Recherchen unserer Redaktion bekanntgeworden war, ist am Donnerstag auch Thema im Düsseldorfer Landtag.

"Kurs" steht für Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in NRW. Es ist ein Programm der Landesregierung mit der Zielsetzung, die Allgemeinheit bestmöglich vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen. Insgesamt wurden seit Beginn von "Kurs" vor acht Jahren 99 Probanden rückfällig. Dies entspricht einer Rückfallquote von 3,1 Prozent.

Zur Kategorie A gehören Risikoprobanden mit herausragendem Gefahrenpotenzial. Sie können jederzeit wieder eine erhebliche Straftat begehen. Unter die Kategorie B fallen Risikoprobanden mit hohem Gefahrenpotenzial, die bei Wegfall vorbeugender Bedingungen wieder rückfällig werden können. Und Kategorie C sind Probanden mit mittlerem Gefahrenpotenzial.

Die erstmalige Einstufung in eine der drei Risikogruppen A, B und C erfolgt bei der Entlassung aus dem Justizvollzug durch die Justizvollzugsanstalt, bei der Entlassung aus dem Maßregelvollzug durch die Einrichtung des Maßregelvollzuges. Diese Einstufung ist nicht abschließend. Über eine Neubewertung stimmen sich die beteiligten Stellen im Rahmen einer Fallkonferenz ab. Beteiligte Stellen sind je nach Fallkonstellation und Zuständigkeit unter anderem die Justizvollzugsanstalt, die forensische Ambulanz und das Landeskriminalamt. "Die aus der Einstufung resultierenden konkreten Maßnahmen werden in jedem Einzelfall und in Abstimmung mit der Justiz festgelegt", so das Innenministerium.

(csh)
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