Neues Tierschutzgesetz in NRW Vielen Hundetrainern droht Berufsverbot

Düsseldorf · Laut neuem Tierschutzgesetz müssen Hundetrainer einen Sachkundenachweis erbringen. Bestehende Ausbildungen werden aber nicht anerkannt, die Prüfung ist nicht einheitlich geregelt. Die Hunde-Ausbildung steht damit auf der Kippe.

Neues Tierschutzgesetz in NRW: Vielen Hundetrainern droht Berufsverbot
Foto: ap

Monika Jung* sorgt seit 2008 dafür, dass Sehbehinderte ihren Alltag besser meistern können, indem sie Blindenführhunde ausbildet. Noch. Ihre aufwändig geschulten Tiere sind laut Jung zwar ein anerkanntes medizinisches Hilfsmittel, werden von den Krankenkassen bezahlt und stehen unter ständiger tierärztlicher Kontrolle. Jungs berufliche Befähigung wird aber trotzdem nicht mehr anerkannt. Verantwortlich dafür ist die Novellierung des Tierschutzgesetzes. "Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde", heißt es in Paragraph 11. Gefordert wird jetzt ein Sachkunde-Nachweis, der viel Geld kostet, viel Wissen verlangt und für viel Unmut sorgt - zumal es weder eine einheitliche Prüfungsordnung gibt noch allgemein gültige Richtlinien. Die Folge: Viele Hundetrainer lehnen den Test ab und müssen nun mit Berufsverbot rechnen.

Frauke Sondermann hat ihre Hundeschule bereits geschlossen. Der 55-Jährigen wurde bescheinigt, nicht über ausreichend Sachkunde zu verfügen. Dabei hat Sondermann 1998 die erste Hundeschule in Hamm aufgemacht, später im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) einen Sachkundenachweis erbracht, Seminare besucht und Literatur gewälzt. Heute lebt sie in Baden-Württemberg. Nach 20 Jahren Hundeerziehung hat sie nun ein Berufsverbot erhalten. "Das ist demütigend", sagt sie. Sondermann war nicht bereit, eine Prüfung abzulegen, die sie nach eigenen Angaben 3500 Euro kosten sollte. Den Ansatz des Gesetzes versteht sie nicht. "Wir haben den Tierschutz doch erst in die Ausbildung gebracht", sagt sie.

Genau das stört auch Andrea Winkler, die in Leverkusen eine Hundeschule betreibt. Hundetrainern werde generell unterstellt, nicht tierschutzkonform zu arbeiten, sagt sie, ungeachtet aller bisher abgelegten Prüfungen. Dabei begrüßt Winkler wie fast alle Hundeausbilder, dass das novellierte Gesetz einen Standard für Tiertrainer verlangt. Bereits erbrachte Nachweise müssten aber berücksichtigt werden. "Stattdessen gilt der Sachkundenachweis, den das Veterinäramt abnimmt, oft nur in den jeweiligen Kommunen", sagt Winkler. Auch der Inhalt der Prüfung ist nicht vereinheitlicht. Winkler wurde zur Vorbereitung eine Literaturliste von 500 Seiten gegeben. "Wozu muss ich wissen, ob der Hund einen Blinddarm hat?", fragt sie. Für einen Nebenerwerb könne sie nicht solchen Aufwand betreiben. Sie will den Sachkundenachweis daher nicht erbringen, verlangt eine Einzelfallprüfung und eine unbefristete Tätigkeitserlaubnis. "Sollte das nicht möglich sein, werde ich schließen."

Für Jan Plischke ist das kein Einzelfall. Der Rechtsanwalt vertritt Hundetrainer, denen ein Berufsverbot droht. Plischke kritisiert an der neuen Regelung den fehlenden Bestandsschutz. Bei Novellierungen in anderen Berufen seien längere Tätigkeiten begünstigt worden, sagt Plischke. "Es fehlt zudem eine Prüfungsordnung, die die Einzelheiten verbindlich klärt." Das schaffe Unsicherheit. Selbst der Deutsche Tierschutzbund, an sich ein Befürworter des überarbeiteten Paragraphen, bemängelt die Umsetzung. Dass dadurch viele Hundeschulen vor dem Aus stünden, könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, sagt Plischke. "Die Veterinärbehörden schwingen sich zu Entscheidern über die berufliche Existenz auf."

Dazu kommt ein weiterer Aspekt. Zu den behördlichen Auflagen für Hundeschulen gehört künftig, ein Bestandsbuch zu führen. Darin sollen Daten über die Hunde und die Halter registriert werden. Werde ein Hund auffällig, könne man prüfen, ob der Hundetrainer das Tier richtig erzogen habe, sagt Plischke. "Das ist so, als ob bei einem auffälligen Kind gefragt wird, ob die Schule einen Fehler gemacht hat." Viele Daten sind sensibel und müssen von den Trainern vertraulich behandelt werden. Blindenhunde-Ausbilderin Jung etwa lehnt es ab, Informationen über Kunden weiterzugeben.

Im NRW-Umweltministerium ist das Problem bekannt. Die Umsetzung werde diskutiert, sagt Sprecher Wilhelm Deitermann, der Spielraum sei jedoch gering. "Letztendlich müssen die Veterinäre entscheiden, welche Standards sie bei den Prüfungen einziehen", sagt Deitermann zur Kritik an den unterschiedlichen Anforderungen. Dass kein Bestandsschutz mehr gelte, sei vom Gesetzgeber so vorgegeben.

Liegt die Hundeerziehung hierzulande am Boden, wären die Leidtragenden aber nicht nur die Trainer, sondern auch Hundehalter, die eine nahegelegene Schule für ihren Vierbeiner suchen. Und nicht zuletzt diejenigen, die das neue Gesetz eigentlich schützen will: die Tiere.

* Name geändert

(RP)
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