Angreifer in Moers und Hagen erschossen Wenn Polizisten zur Dienstwaffe greifen

Düsseldorf · Innerhalb von 24 Stunden haben Polizisten in NRW zwei bewaffnete Menschen erschossen. Dabei greifen Einsatzkräfte in Deutschland eigentlich recht selten zu ihrer Dienstwaffe. Wir erklären, wann und wohin sie schießen dürfen.

 Im vergangenen Jahr starben zehn Menschen durch Schüsse aus Dienstwaffen von Polizisten.

Im vergangenen Jahr starben zehn Menschen durch Schüsse aus Dienstwaffen von Polizisten.

Foto: dpa

Es waren dramatische Szenen, die sich laut Polizei am Dienstag im Hagener Stadtteil Kabel abspielten. Mit einer Machete hatte ein Mann in einer Versicherungsagentur deren Leiter und eine Angestellte verletzt. Polizisten, die zum Tatort geeilt waren, forderten den Angreifer mehrfach auf, seine Waffe fallenzulassen - als der 34-Jährige die Machete nicht aus der Hand legen wollte, drückte eine Polizistin ab. Wie viele Schüsse fielen, ist noch unklar. Der Angreifer starb noch am Einsatzort.

Erst am Abend zuvor war auch in Moers ein Mann von der Polizei erschossen worden. Dieser war nach einem Verkehrsunfall mit einem Messer auf die Beamten zugegangen. Auch er soll den Aufforderungen, die Waffe fallenzulassen, nicht nachgekommen sein. Dreimal schossen die Polizisten auf ihn, er starb später im Krankenhaus.

Dass innerhalb kürzester Zeit gleich zwei Menschen in Deutschland durch Polizisten erschossen werden, ist statistisch gesehen eher ungewöhnlich. Im vergangenen Jahr starben laut einer Auswertung der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster zehn Menschen, 22 wurden verletzt. Im Jahr zuvor wurden sieben Menschen erschossen und 31 verletzt. Insgesamt hatten Polizisten 2015 in 40 Fällen gezielt auf Menschen geschossen, in NRW laut Innenministerium in elf Fällen, drei Menschen wurden dabei getötet. In den meisten Fällen ging es um Notwehr. Zum Vergleich: In den USA starben im vergangenen Jahr 990 Menschen durch Polizeikugeln.

Dass die Dienstwaffe in Deutschland relativ selten gezückt wird, liegt für die Polizeigewerkschaften einerseits an den hohen Hürden für den Gebrauch, andererseits daran, dass ein solcher Einsatz eine hohe psychologische Belastung für die Polizisten darstelle. "Es wird immer automatisch ein Strafverfahren gegen einen Beamten eingeleitet, wenn ein Mensch durch Schüsse aus einer Dienstwaffe verletzt oder getötet wird", erklärt Oliver Malchow, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und fügt hinzu: "Jeder Tote ist einer zu viel."

Grundsätzlich gilt der Einsatz der Schusswaffe als letztes Mittel, "wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen", wie es etwa im Polizeigesetz des Landes NRW heißt. Dabei gilt es, den Verdächtigen angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, wie Malchow erläutert.

Polizei erschießt bewaffneten Mann in Hagen
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Solche Fälle kämen in der Bundesrepublik aber eher selten vor, sagt Joachim Lenders, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Hierzulande werde die Dienstwaffe vor allem in einer Notwehr- oder Nothilfesituation gezogen. Konkret heißt das: Wenn Gefahr besteht, dass ein Beamter verletzt oder getötet wird, oder wenn ein anderer Beteiligter massiv gefährdet ist.

Wie sie sich in diesem Fall zu verhalten haben, üben die Polizisten intensiv in ihrer Ausbildung und mindestens zweimal im Jahr auf dem Schießstand. Dabei werden auch verschiedene Situationen, wie sie auf der Straße vorkommen können, simuliert. Laut Malchow und Lenders wird den Beamten in diesen Trainingssituationen beigebracht, auf die Arme oder Beine des Angreifers zu schießen. In einer Notwehrsituation liege der Fall aber etwas anders. "Dann sollen sie sich nur noch wehren", sagt Malchow. Es werde direkt auf die Person gezielt. "Der Notwehrschuss richtet sich gegen die Person", ergänzt sein Kollege Lenders.

Bevor geschossen wird, sollen die Polizisten den Angreifer warnen, ob durch Worte oder auch das Abgeben von Warnschüssen. Letzteres kann allerdings in einer Notwehrsituation ausbleiben — wenn einfach keine Zeit mehr ist, um den Angriff anzuwehren.

Dass vermehrt auch Polizisten Opfer von Angreifern werden, beklagen die Polizeigewerkschaften schon seit Längerem. In den Einsatztrainings wird auf die veränderte Lage eingegangen. So erläutert Malchow, dass Polizisten zum Beispiel mehr Abstand zu den Menschen am Einsatzort halten, um schon räumlich eine gewisse Distanz zu schaffen. Auch über das Tragen von Schutzwesten werde intensiv diskutiert.

Beim Einsatz von Elektrotasern allerdings sind sich die Gewerkschaften uneinig. Die GdP hatte die Elektroschockpistolen lange abgelehnt, diskutiert aufgrund der zunehmenden Gewalt nun vermehrt darüber. Oliver Malchow allerdings fragt sich, was passiere, wenn der Taser nicht ausreiche, um den Angreifer außer Gefecht zu setzen, und es zu spät sei, die Waffe zu ziehen.

"Ein Taser ist natürlich kein Allheilmitttel, und es wird auch weiter den Schusswaffengebrauch geben", sagt Joachim Lender von der DPolG. Die Hürden für den Einsatz seien genauso hoch wie bei der Dienstwaffe und in manchen Fällen sei der Taser das mildere Mittel. Dass es aber Situationen gibt, in denen der Einsatz eines solchen Gerätes überhaupt nichts bringt, sondern nur noch die Schusswaffe hilft, das weiß auch Lender.

(das)
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