Auf dem Weihnachtsmarkt und an der Tür Wie Sie dubiose Spendensammler erkennen

Düsseldorf · Gerade in der Weihnachtszeit ist die Bereitschaft zu spenden besonders groß. Auf Weihnachtsmärkten sind immer wieder Sammler unterwegs, viele Passanten geben gerne. Doch es gibt immer wieder schwarze Schafe, die die Spenden in die eigene Tasche fließen lassen. Worauf Sie achten sollten.

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Wie erkenne ich dubiose Spendensammler?

Das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI) und die Diakonie Düsseldorf sind sich einig: Wird man zu einer Spende genötigt oder während eines Gesprächs unangenehm bedrängt, sollte man lieber Abstand von der Spende nehmen. Seriöse Organisation würden grundsätzlich niemanden zu einer Gabe drängen. Auf der Internetseite des DZI und der Organisation, für die man spenden möchte, kann man sich informieren, ob die Mitarbeiter überhaupt Sammlungen an der Haustüre oder in der Fußgängerzone durchführen.

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Foto: dpa, Marc Müller

Wer darf Spenden sammeln?

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Foto: picture alliance / Sebastian Gol/dpa

Im Prinzip darf jeder Bürger Spenden sammeln. Auflagen gibt es jedoch, wenn sie gemeinnützig sein sollen. Dann muss ein Verein oder ein gemeinnütziges Unternehmen hinter der Sammlung stehen. Das DZI vergibt ein Spendensiegel, das ausweist, welche Organisationen richtig mit ihren Spenden umgehen. Kleine Vereine können sich die Prüfung für dieses Siegel nicht immer leisten. Organisationen ohne Siegel sind also nicht automatisch schwarze Schafe.

Wer kontrolliert die Sammlungen?

Das Finanzministerium und die Finanzämter überprüfen, ob Vereine und gemeinnützigen Unternehmen tatsächlich wohtätig sind. Sollte jemand den Verdacht haben, dass ein Sammler Spenden veruntreut oder im Sinne der Steuergesetzgebung falsch handelt, ist dies gegebenenfalls ein Fall für die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

Warum wird in NRW nicht mehr auf der Straße kontrolliert?

In Nordrhein-Westfalen wurde das sogenannte Sammlungsgesetz 1997 abgeschafft. Seitdem führen Ordnungsämter oder die Bezirksregierungen keine Kontrollen mehr auf der Straße durch, weil es keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, wenn jemand für eine gemeinnützige Sache sammelt, dazu aber nicht berechtigt ist.

Wie läuft es in anderen Bundesländern?

Sammlungsgesetze gibt es noch in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen. In Rheinland-Pfalz führt die "Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier" (vergleichbar mit einer Bezirksregierung in NRW) regelmäßig Kontrollen durch. In einem Fall aus dem Jahr 2012 konnte einem Verein nachgewiesen werden, nicht wohltätig gewesen zu sein. Der Verein aus Dortmund musste eine Strafe von 12.000 Euro bezahlen. Das bereits gesammelte Geld kam nach der Beschlagnahmung einem wohltätigen Zweck zugute.

Trotz solch negativer Beispiele weist aber auch die Aufsichtsdirektion in Trier daraufhin, dass Spenden wichtig und nötig sind. Viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens seien beispielsweise ohne Spenden und ehrenamtliche Hilfe nicht denkbar.

(ac)
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