Wuppertal Gericht: "Scharia-Polizei"-Auftritt war nicht strafbar

Wuppertal · Während gewalttätige Großfamilien einer Studie zufolge in Teilen Berlins ein Klima der Angst geschaffen haben, ist der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal nach Ansicht des dortigen Landgerichts nicht strafbar gewesen.

 Die Scharia-Polizei in Wuppertal.

Die Scharia-Polizei in Wuppertal.

Foto: Facebook

Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege nicht vor, befand das Gericht und lehnte die Eröffnung eines Strafprozesses ab. Von den grell-orangen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah-Police" sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Lediglich gegen Islamist Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demonstration nicht angemeldet habe. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben. Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch Wuppertal patrouilliert. Der Auftritt hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Die Scharia ist das islamische Recht.

Gewalttätige Großfamilien haben einer Studie zufolge in Teilen Berlins ein Klima der Angst geschaffen. Die Übergänge zur Organisierten Kriminalität seien fließend, heißt es in der Untersuchung, die Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und Islamwissenschaftler Prof. Mathias Rohe von der Uni Erlangen-Nürnberg am Mittwoch vorstellten. Staatliche Behörden würden diese Milieus nur noch unzureichend kontrollieren. Betroffen seien Teile der Stadtteile Neukölln, Wedding, Moabit, Kreuzberg oder Charlottenburg.

Es sei aber nicht erkennbar, dass es in diesen Milieus eine fest gefügte Struktur für Streitlösungen jenseits der offiziellen Gerichte gebe. "Die Existenz irgendwelcher Scharia-Gerichte in Berlin lässt sich nicht belegen", hieß es. Die Studie beruht auf rund 90 Interviews mit vorwiegend arabisch-kurdischen Familien und Clans sowie in islamisch-religiösen Milieus.

(felt/dpa)
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