Prozess in Wuppertal Fast zehn Jahre Haft für Tötung von Mithäftling

Wuppertal · Weil er im Gefängnis einen Mithäftling erwürgt hat, wurde ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Wuppertal zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte muss neun Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

 Der Prozess findet vor dem Wuppertaler Landgericht statt.

Der Prozess findet vor dem Wuppertaler Landgericht statt.

Foto: dpa, jps fdt fg ve

Er habe im Streit um Spielschulden von 40 Euro in seinem Haftraum einen 20 Jahre alten Mithäftling erwürgt, urteilte das Gericht am Freitag. Damit blieb es nur knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren, die Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Täter und Opfer hatten am Nachmittag des 4. Mai 2016 ihre Freizeit zusammen verbracht. Auf eigenen Wunsch ließen sich die Zellennachbarn im Haftraum des Jüngereren einschließen, um Karten zu spielen. Doch schon nach kurzer Zeit gab es Streit, berichtete der 19-Jährige im Prozess. Sein Kumpan habe die Schulden nicht zahlen wollen. "Wir haben uns gestritten, dann geschubst und dann ist das eskaliert", hatte er am ersten Prozesstag geschildert. Er habe den Mithäftling erst mit den Händen und dann mit einem Gürtel gewürgt.

Als der 19-Jährige selbst die Wärter alarmierte und der Arzt kam, war es für den Mithäftling zu spät. Der Staatsanwalt nannte den Anlass, ein paar Euro, unfassbar. Und hielt dem Angeklagten vor: "Sie haben über Minuten den Todeskampf des Opfers beobachtet und mit völliger Empathielosigkeit und Verrohung diesem jungen Menschen das Leben genommen."

Der Verurteilte war seit dem Alter von 15 mit kurzen Unterbrechungen in Jugendhaft. Im Jugendgefängnis von Wuppertal-Ronsdorf verbüßte er eine dreijährige Haftstrafe wegen Raubes und anderer Delikte und hätte noch bis Mai 2018 sitzen müssen. Das Gefängnis am Rande von Wuppertal wurde vor ein paar Jahren gebaut, es ist die jüngste und modernste Anstalt des Jugendvollzugs in Nordrhein-Westfalen. Im Regelfall haben die Straftäter Einzelzellen, sie können Schulabschlüsse und Berufsausbildungen machen.

(dpa/lnw)
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