"Körperschaft des öffentlichen Rechts" Zeugen Jehovas dürfen jetzt auch in NRW Steuern erheben

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. NRW folgt damit allen anderen Bundesländern. Jetzt ist die Glaubensgemeinschaft überall den großen Kirchen gleichgestellt.

 Publikationen der Zeugen Jehovas.

Publikationen der Zeugen Jehovas.

Foto: dpa, ade lre nic

Sie könne unter ihren Mitgliedern Steuern erheben oder auch Lehrpläne für einen eigenen Religionsunterricht erstellen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei am Montag in Düsseldorf. Die umstrittene Religionsgemeinschaft war 2006 in Berlin nach langem Rechtsstreit erstmals von einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor erklärt, es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Zeugen Jehovas nicht rechtstreu verhielten. Die anderen Länder folgten nach und nach und nahmen eine entsprechende rechtliche Aufwertung vor - nun auch NRW.

Ein Sprecher der Glaubensgemeinschaft betonte in einer Mitteilung, "ein gutes Verhältnis zu den staatlichen Behörden" sei den Zeugen Jehovas wichtig. Man sei nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. In Deutschland gebe es gut 200.000 Mitglieder. Kritiker sprechen hingegen von einer "autoritären Sekte" und "restriktiven Organisation", die blinden Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere.

(felt/lnw)
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