Kinder im Mittelpunkt Zweiter bundesweiter Blitzmarathon am 18. September

Aachen · Autofahrer müssen am 18. September verstärkt mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen. Beim zweiten bundesweiten Blitzmarathon finden von sechs Uhr morgens 24 Stunden lang zahlreiche Kontrollen statt. Kinder und Jugendliche dürfen mitentscheiden, an welchen Stellen geblitzt wird.

Die Bilder des Blitzmarathons 2014 in NRW
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Das kündigte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD), am Montag in Aachen an. Die Aktion stehe unter dem Motto "Respekt vor Leben - Ich bin dabei". Jeder dritte Verkehrstote sei Opfer von zu hohem Tempo. "Geschwindigkeit ist bundesweit der Killer Nummer eins", sagte Jäger. Die Blitz-Standorte sollen vorab bekanntgeben werden.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Kinder und Jugendliche Standorte für die Kontrollen vorschlagen. "Kinder können sagen, wo sie sich vor Rasern fürchten", sagte Jäger. Autofahrern solle bewusst werden, dass Kinder nicht nur in Tempo-30-Zonen spielen und sich oft unvorhersehbar verhielten.

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Foto: dpa, Roland Weihrauch

In ostdeutschen Bundesländern sei die Raserei nach Disco-Besuchen ein Thema, sagte der Präsident der an der Aktion beteiligten Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig. Dabei komme es häufig zu Unfällen. Jedes Bundesland setze seinen eigenen Schwerpunkt.

Die Schwere der Verletzungen bei Unfällen hänge von der Geschwindigkeit ab, sagte Jäger: Bei einer Geschwindigkeit von 65 Stundenkilometern sterben demnach acht von zehn Fußgängern bei einem Zusammenprall, bei 50 Stundenkilometern überlebten dagegen acht von zehn Fußgängern.

April 2014: So liefen die Kontrollen in Düsseldorf
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Beim ersten bundesweiten Blitz-Marathon waren im Oktober 2013 rund 83 000 Temposünder erwischt worden. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat die Federführung der Aktionen übernommen. Die Kampagne des 24-stündigen Blitzmarathons ist von der Polizei NRW ins Leben gerufen worden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält Tempo 30 grundsätzlich in Städten und Ortschaften für richtig, schließt aber die Hauptverkehrsstraßen davon aus. "Da soll nach wie vor Tempo 50 gelten. Auf allen anderen Straßen innerhalb kommunaler Verkehrswege sehen wir es durchaus für sinnvoll an, wenn die 30er Regel als Grundsatz gilt", sagte der Leiter der Abteilung Verkehrspolitik Hans Jürgen Marker. Das stehe als Forderung im verkehrspolitischen Programm der Gewerkschaft.

(lnw)
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