Mönchengladbach Prozess um Zoo-Lärm in Gladbach: Tiere nicht zu laut

Mönchengladbach · Wie laut schreit ein Pfau, wie markerschütternd ist Hahnengekrähe? Darum ging es gestern bei einer Verhandlung im Rheydter Amtsgericht. Von den ursprünglich sechs vom Kläger benannten Zeugen kam nur eine Nachbarin, und die sprach nicht in seinem Sinne. Der Anwohner, der vor ein paar Jahren in die Nähe des Zoos in Mönchengladbach-Odenkirchen zog, beschwert sich seither über die Geräusche, die die Tiere von sich geben. Der erste Verfahrenstermin, der mit einem Vergleich enden sollte, war am Widerstand des Klägers gescheitert. Gestern erschien der Mann nicht vor Gericht.

Die Zeugin, eine 56-jährige Nachbarin des Klägers, hatte gemeinsam mit weiteren Anwohnern ein Schreiben des Mannes unterschrieben, in dem er sich über die unzumutbaren Störungen aus dem Tierpark beklagte. Sie habe das Schreiben nur flüchtig gelesen und wohl nur aus Solidarität mit der Nachbarschaft unterzeichnet, sagte sie gestern.

Vor dem Amtsgericht beschrieb sie die Lage ihres Hauses, in dem sie seit 16 Jahren lebt, als sehr ruhig. Die Geräusche von Kindern und Tieren aus dem Tierpark höre sie gar nicht mehr, und wenn überhaupt, dann fühle sie sich davon nicht gestört - auch nicht nachts. Da wache sie allenfalls auf, wenn auf der kleinen Straße ein Auto vorbeifahre. Das sei ungewohnt, weil es so selten vorkäme.

Der Prozess soll mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Am Haus des Klägers sollen Messungen durchgeführt und ein Gutachten erstellt werden. Dort hatte eigentlich schon vor dem Gerichtstermin eine Begehung durchgeführt werden sollen. Die hatte der Kläger aber abgesagt.

(RP)
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