Grevenbroich Rauchverbot: Stadt Grevenbroich verliert vor Gericht
Grevenbroich · Ein Eiscafé-Betreiber hat gegen ein Bußgeld wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz geklagt und gestern vor Gericht gegen die Stadt Grevenbroich gewonnen. Er sollte 280 Euro zahlen, weil er seinen Gästen erlaubt hatte, im geöffneten Vorzelt des Cafés zu rauchen.
Die Begründung der Stadt: Das Rauchen sei in vollständig umschlossenen Räumen von Speise- und Schankwirtschaften verboten. Der Anwalt des Eiscafé-Betreibers argumentierte, das Vorzelt sei zu zwei Seiten geöffnet gewesen und könne somit kein vollständig umschlossener Raum sein. Das Amtsgericht Grevenbroich folgte dieser Argumentation. Der Eiscafé-Betreiber muss das Bußgeld nicht zahlen, das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.