Ärger in Dortmund Rechtsextremist muss sich nicht im Jobcenter melden

Für den Rechtsextremisten und ehemaligen Ratsherrn Siegfried Borchardt ("SS Siggi") gelten im Dortmunder Jobcenter eigene Regeln. Obwohl er seit Jahren Hartz IV bezieht, muss er nicht persönlich beim Arbeitsamt erscheinen. Der Grund: Er hat sich zu oft daneben benommen.

 Siegfried Borchardt saß 2014 für zwei Monate im Dortmunder Stadtrat für die Partei "Die Rechte". (Archivbild vom Juni 2014)

Siegfried Borchardt saß 2014 für zwei Monate im Dortmunder Stadtrat für die Partei "Die Rechte". (Archivbild vom Juni 2014)

Foto: dpa, rwe fdt

In seiner Kundenakte stand unter dem Punkt "Bearbeitungsvermerk" ein Eintrag, dem zu Folge der "Kunde" nicht einzuladen sei. Der Grund: seine "bedenkliche Einstellung zum Grundgesetz".

Es zählt zu den Pflichten eines jeden, der Leistungen vom Jobcenter bezieht: der regelmäßige Besuch beim zuständigen Sachbearbeiter. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, hat mit erheblichen Sanktionen zu rechnen, die bis hin zur Streichung von Geld reichen. Doch das gilt offenkundig nicht für jeden Kunden: Der einschlägig vorbestrafte Rechtsextremist Siegfried Borchardt (63) musste in der Vergangenheit nicht vorstellig werden.

Laut seiner Akte, die den Ruhrnachrichten in Auszügen vorliegt, wird dem Rechtsextremisten eine bedenkliche Einstellung zum Grundgesetz attestiert. In einer Stellungnahme des Jobcenters heißt es weiter, man habe als Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern "gegenüber eine Fürsorgepflicht, die zuständigen Kolleginnen und Kollegen vor den Auswirkungen psychischer oder sogar physischer Gewalt zu schützen". Dazu gehörten, so das Jobcenter weiter, "neben entsprechenden Schulungen und Weiterbildungen auch Absprachen für eskalierende, gewaltbetonte Situationen, die vereinzelt bei Kundenvorsprachen vorkommen können (...)."

Ob Siegfried Borchardt im Jobcenter bereits gewalttätig geworden war oder ob seine Nichteinladung präventiv angewandt wurde, ist unklar. Das Jobcenter will, da es sich um datenschutzrelevante Auskünfte handelt, darüber keine Auskunft geben. Genauso wenig wie zu der Frage, wann Borchardt zuletzt im Jobcenter war und ob er in Zukunft wieder eingeladen werden wird. Genauso unklar ist, für wie viele Menschen es solche Ausnahmeregeln noch gibt.

Das Jobcenter gibt dazu lediglich die Auskunft, dass es sich um wenige Einzelfälle handele, deren Anzahl, gemessen am Gesamtkundenaufkommen (rund 88.000 Menschen), äußerst gering sei. 2016 wurden sieben Hausverbote angedroht, 29 ausgesprochen und 21 Anzeigen gegen Kunden erstattet.

Der Vermerk ist nach einer ersten Anfrage des WDR zum Thema inzwischen aus der Akte gelöscht worden. Es war aufgefallen, dass ein solcher Eintrag gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Harsche Kritik an der Verfahrensweise des Jobcenters übt die Ratsfraktion "Die Linke&Piraten". Der Fraktionsvorsitzende Utz Kowalewski fordert, es dürfe "keine Sonderbehandlung für stadtbekannte Nazis im Jobcenter geben". Seine Fraktion werde am 11. Juli in der Sache eine Dringlichkeitsanfrage im Sozialausschuss stellen und einen aktuellen Sachstandsbericht fordern. Kowalewski weiter: "Auf der einen Seite gibt die Stadt Dortmund ordentliche Summen für den Kampf gegen Nazis aus. Auf der anderen Seite gibt es für diese Leute sogar eine bevorzugte Sonderbehandlung? Wie verrückt ist das denn?"

Laut dem Jobcenter bleibt die allgemeine Mitwirkungspflicht von Menschen, die weniger oft zu Gesprächen eingeladen würden, davon unberührt. "Es handelt sich im Zweifel dabei um einen wohlbedachten Abwägungsprozess der schutzwürdigen widerstreitenden Interessen."

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