Düsseldorf Richter geben Schalldämpfer für Jagdwaffen nicht frei

Düsseldorf · Jäger dürfen auch weiterhin grundsätzlich nicht mit Schalldämpfern auf die Jagd gehen. Gestern hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage zweier Jäger auf Gewährung einer Ausnahmegenehmigung abgelehnt. Die beiden Männer, ein Förster aus Dormagen und ein Berufsjäger vom Niederrhein, hatten bei den jeweiligen Kreisen die entsprechende Genehmigung eines Schalldämpfers beantragt, was abgelehnt wurde. Vor Gericht argumentierten die Kläger, dass das Gehör durch den lauten Schussknall geschädigt werden könnte. Ohrschützer, die auf den Ohren aufliegen, würden beim Schießen hindern und nicht optimal wirken, da die beiden Jäger Brillenträger seien und die Schützer nicht anlägen. Außerdem könnte man die Schützer nicht bei der Suche angeschossener Tiere tragen, da sie hinderlich seien. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Vorsitzende Richterin führte bei der Urteilsbegründung aus, dass der Wunsch nach Gehörschutz zwar anerkennenswert wäre, es aber andere, weniger gefährliche Mittel als Schalldämpfer gebe. Das Gericht argumentierte, im Ohr liegende Schützer hätten für den Jäger eine ähnliche Wirkung wie Schalldämpfer. Von den Schalldämpfern gehe aber eine Gefahr aus, da sie gestohlen und kriminell genutzt werden könnten. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Andere Gerichte in Deutschland haben anders entschieden. In Bayern gibt es Ausnahmen vom Schalldämpfer-Verbot, hessische Förster nutzen Schalldämpfer, in Skandinavien und Großbritannien sind sie verbreitet und teils in der Nähe von Ortschaften sogar vorgeschrieben. In Deutschland wurden Ausnahmen vom Verbot bislang nur für die Jagd in befriedeten Bezirken gemacht, etwa für Kaninchen-Jagd auf Friedhöfen.

Der Düsseldorfer Anwalt Georg Rotthege, selbst Jäger, weist auf ein Gutachten des Bundeskriminalamtes zu Schalldämpfern hin. "Darin heißt es, dass aus kriminalistischer Sicht bei einer Lockerung der Schalldämpferregelungen für Jäger keine negativen Begleiterscheinungen erwartet werden", sagt Rotthege. Begründet wurde das vom BKA damit, das Jäger bereits über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen und geprüft wurden.

Die Jägerschaft hofft seit Jahren auf eine Aufhebung des Verbots und argumentiert mit Gehörschutz und einer geringeren Störung von anderen Menschen durch den Knall. Theo Heistrüvers ist Jungjägerausbilder und Munitionstechniker aus Wachtendonk. Er sieht neben dem Gehörschutz Vorteile in der Nutzung von Schalldämpfern. "Unter anderem reduziert sich der Rückschlag um 40 Prozent, was die Treffsicherheit erhöht und unnötige Qualen der Tiere vermeidet", sagt Heistrüvers. So reduziere sich der Knall durch Schalldämpfer von etwa 160 auf rund 120 Dezibel. Das entspricht in etwa noch dem Geräuschpegel einer laufenden Kettensäge und liegt etwa an der Schmerzgrenze für Menschen. Ohrstöpsel hält Heistrüvers bei Treibjagden oder Nachsuchen für ungeeignet und sogar für ein Sicherheitsrisiko, weil der Jäger dabei durch das fehlende Gehör in der Orientierung im Gelände beeinträchtigt ist.

(tb.)
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