Duisburg Rolle der Polizei bei Loveparade wird neu beleuchtet

Duisburg · Nach der Ablehnung der Klage durch das Landgericht Duisburg liegt der "Straffall Loveparade" jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf. Die dortigen Richter müssen entscheiden, ob sie die Einschätzung ihrer Duisburger Kollegen teilen oder diese revidieren. Mit einer Entscheidung ist nach Angaben des OLG frühestens in mehreren Monaten zu rechnen.

Das Landgericht hatte vorgestern die Eröffnung eines Strafprozesses gegen zehn Beschuldigte der Loveparade-Katastrophe, bei der 21 Menschen starben, wegen einer zu vagen Beweislage abgelehnt. Die zuständigen Richter führten in ihrer Erklärung unter anderem an, dass auch die Polizei schwere Fehler gemacht haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hingegen hat der Polizei in ihrer Anklageschrift keinerlei strafrechtliche Schuld zugewiesen, sondern allein Planungs- und Genehmigungsfehler als Ursache genannt. Ein Fehler, wie schon frühzeitig Experten befanden. Demnach hätte die Staatsanwaltschaft viel stärker untersuchen müssen, welche Entscheidungen am Tag der Veranstaltung die Situation an den Eingängen weiter verschärft hatten. Dazu gehörten nach Ansicht des Landgerichts auch die gebildeten Polizeiketten im Einlassbereich und die von ihr viel zu spät entfernten Begrenzungszäune am Eingang.

Nur kurzzeitig war deswegen einmal der damalige Leitende Polizeidirektor Kuno Simon, der mittlerweile im Ruhestand ist, ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Ihm konnte man aber letztlich kein rechtswidriges Verhalten nachweisen. Dabei hieß es noch in einem Zwischenbericht der Anklagebehörde, dass das Unglück am Tag selbst durch eine frühzeitige Entschärfung der Lage durch die Polizei hätte vermieden werden können.

"Auch vor diesem Hintergrund wird zu klären sein, ob politischer Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt wurde", betont Peter Biesenbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.

Innenminister Ralf Jäger sah unmittelbar nach dem Unglück keinerlei Verschulden der Polizei. "Diese Sichtweise hat die Staatsanwaltschaft übernommen und letztlich keinen Polizeibeamten angeklagt", so Biesenbach. Das Gericht habe dieser Einschätzung nun widersprochen und "ausdrücklich 'die später eingezogenen Polizeiketten, die unterlassene Schließung der Zugangssysteme und später entfernte Begrenzungszäune an den Einlassanlagen' als mögliche Alternativursachen benannt".

(csh)
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