Duisburg Rottweiler-Fall nun vor Schöffengericht

Duisburg · Richterin sieht Möglichkeit des Vorsatzes. Der Hund hatte ein Kind angegriffen.

20 Operationen hat das heute dreijährige Mädchen bislang durchgestanden, das Anfang Juli von einem Rottweiler in den Kopf gebissen wurde - und ein Behandlungsende sei nicht in Sicht, erklärte Rechtsanwalt Axel Koch, der die Eltern vertritt. Vor dem Duisburger Amtsgericht wurde der Fall des bissigen Hundes "Pascha" verhandelt, der am 6. Juli in Duisburg zwei Kleinkinder und einen Erwachsenen angegriffen hatte. Vor knapp drei Wochen wurde der Hund auf Bestreben der Stadt und mit Zustimmung des Oberverwaltungsgerichts Münster eingeschläfert.

Nun sind die Halterin Agnicszka G. (30) und ihre damalige Mitbewohnerin Viktoria K. (21) wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Denn die Halterin hätte ihre Bekannte den Rottweiler niemals ohne Leine und Maulkorb ausführen lassen dürfen. Und das wusste sie auch, wie sie vor Gericht zugab. Beide Angeklagten bestritten nicht, dass es sich so zugetragen hatte, wie es in der Anklageschrift steht. Über ihre Anwälte entschuldigten sie sich bei den anwesenden Eltern des Mädchens, dem der Hund fast die gesamte Kopfhaut samt Haaren abgerissen hatte. Agnicszka G. schluchzte laut, als ihr Anwalt ihre Entschuldigung vortrug.

Vor Gericht wurde darüber gestritten, ob bei der Halterin von Vorsatz auszugehen ist. Wenn Vorsatz vorliegt, wird aus der Straftat ein Verbrechen. Die Richterin sah die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und verwies den Fall deswegen an das Schöffengericht.

Erfolg hatte der Vertreter der Eltern, der mit Hilfe von drei Zeugen belegen konnte, dass "Pascha" schon vor dem 6. Juli kleine Kinder angegriffen hatte. Den Kindern war nichts passiert. Deren Eltern hatten sich Ende Oktober bei dem Duisburger Anwalt gemeldet. Wann weiterverhandelt werden kann, war gestern noch unklar.

(RP)
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