Köln Schießerei am Großmarkt: Bewährung gefordert

Köln · In einem Prozess um eine Schießerei am Kölner Großmarkt hat die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe für den angeklagten Kaufmann gefordert. Er soll sich gegen seine Festnahme gewehrt haben.

Die Staatsanwältin warf ihm gestern in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht nur noch einen Verstoß gegen das Waffenrecht und eine versuchte Nötigung vor. Ursprünglich war er auch wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Es sei aber nicht zu widerlegen, dass der Angeklagte an einen Überfall geglaubt habe, als ihn die Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) ergreifen wollten, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Seine Verteidigung regte an, darüber nachzudenken, ob das Gericht womöglich ganz von einer Strafe absehen könnte. Der 56-Jährige habe aufgrund der ganzen Geschichte schon erheblichen Schaden erlitten. Rechtsanwalt Gottfried Reims kritisierte außerdem vehement die Arbeit der Ermittler und die Aussage eines SEK-Beamten direkt nach dem Vorfall. Das Urteil wird heute erwartet.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 19. Juni 2011 auf einen SEK-Beamten geschossen zu haben, als ihn das Spezialeinsatzkommando - ausgestattet mit einem Durchsuchungsbeschluss - auf dem Kölner Großmarkt in seinem Auto festnehmen wollte. Er bestritt das bereits am ersten Prozesstag. Die Männer des SEK feuerten damals mehrere Kugeln auf den Wagen und verletzten den Kaufmann schwer. Zudem wird ihm vorgeworfen, schon zuvor einer ehemaligen Angestellten einen Revolver an den Kopf gehalten zu haben.

(dpa)
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