Düsseldorf Schlosspark-Mord: Verteidiger stellt Befangenheitsantrag

Düsseldorf · Mit einer juristischen Breitseite gegen den Vorsitzenden Richter hat der Mordprozess gegen den mutmaßlichen "Schlosspark-Killer" begonnen. Der Verteidiger lehnte den Richter wegen Befangenheit ab. Der Jurist habe schon das erste Strafverfahren gegen seinen Mandanten am Düsseldorfer Landgericht geführt und ihn verurteilt - er sei nicht unvoreingenommen.

Zudem habe er den Mordfall abgetrennt, obwohl sein Mandant deswegen hätte freigesprochen werden müssen. Der 43-jährige Angeklagte soll 2012 in Krefeld einen Bekannten bei einer Feier umgebracht und die Leiche in einem Park verscharrt haben. Festgenommen wurde er nach einem Überfall: Er hatte versucht, einen Makler zu erstechen. Das Landgericht hat ihn dafür schon zu zehn Jahren Haft verurteilt.

(dpa)
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