Münster Soli: Kommunen droht Niederlage

Münster · Städte und Gemeinden könnten mit ihrer Klage in Münster scheitern.

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster will am 30. August sein Urteil zum umstrittenen Kommunal-Soli verkünden. Dies erklärte VGH-Präsidentin Ricarda Brandts nach der mündlichen Verhandlung. Der Rechtsstreit dreht sich im Kern um die Frage, ob das Land befugt ist, in die Finanzen der Städte und Gemeinden derart einzugreifen, wie dies beim Kommunal-Soli der Fall ist.

Bis 2022 müssen die finanzstärkeren NRW-Kommunen, die jährlich neu ermittelt werden, insgesamt 775 Millionen Euro zugunsten von klammen Städten aufbringen. Dieses Vorgehen sei rechtlich nicht zulässig und daher verfassungswidrig, sagte der Anwalt der Kommunen, Jörg Wacker. Das Land bestreitet dies. Der Kommunal-Soli sei rechtens, weil er dem Gleichheitsprinzip folge und die Geberstädte nicht übermäßig belaste. Außerdem bleibe das umzuverteilende Geld in der kommunalen Familie, so der Rechtswissenschaftler Stefan Korioth. Zuvor hatte Ricarda Brandts ähnlich gesagt, dass es maßvolle Eingriffe geben könne. Diese Äußerung und die zum Teil kritischen Nachfragen der Richter legen die Vermutung nahe, dass die Kommunen mit ihrer Klage scheitern könnten. Taktisch ungeschickt war, dass sie dem Gericht umfangreiche Tabellen vorlegten, die auf Anhieb nicht überprüfbar waren. Allerdings ernteten auch Vertreter der Landesregierung höhnisches Gelächter von den anwesenden Kommunalpolitikern im Gerichtssaal. So etwa bei der Behauptung, dass sich die Steuerkraft einer Kommune - sie ist maßgebend bei der Soli-Berechnung - nicht beeinflussen lasse.

Daniel Zimmermann, Bürgermeister der Stadt Monheim, die den höchsten Solidaritäts-Beitrag leistet, sagte unserer Redaktion nach der dreistündigen Verhandlung, er sei froh, dass die Kommunen ihre Argumente noch einmal hätten vortragen können. Die Chancen auf einen Sieg schätze er auf 50 zu 50.

Während Innenminister Ralf Jäger (SPD) den Kommunal-Soli als verfassungsrechtlich unbedenklich einstuft, bezeichnet die CDU die Zwangsabgabe als ungerecht und unverantwortlich. Von den 86 Kommunen, die 2017 herangezogen würden, befänden sich 19 in der Haushaltssicherung. Nur sechs hätten einen ausgeglichenen Haushalt.

(hüw)
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