Düsseldorf Sozialstunden für misslungenen "Abistreich"

Düsseldorf · Nach einem aus dem Ruder gelaufenen Abi-Streich ist ein 19-Jähriger in Düsseldorf wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Ein Amtsrichter verurteilte den Ex-Schüler zu 65 Arbeitsstunden und 500 Euro Schmerzensgeld nach Jugendstrafrecht. Die Staatsanwältin hatte abgelehnt, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen: "Solche Abi-Scherze braucht keiner, will keiner, das war unter aller Kanone!"

Denn im März 2016 war der Angeklagte als Gymnasiast nachts mit Komplizen auf das Gelände einer Oberkassler Schule eingedrungen, um dort die Fahne der eigenen Schule zu hissen. Vom Hausmeisterpaar erwischt, hat der Angeklagte den Hausmeister dann aber verprügelt. Dieser erlitt eine Gesichtsprellung, zudem wurde ein Finger angebrochen. Der Angriff brachte dem 19-Jährigen einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch ein. "Es tut mir von Herzen leid, ich wollte das nicht, es ist aus dem Ruder gelaufen!" Weil der 19-Jährige, der nun studiert, bisher noch nie mit der Justiz zu tun hatte, kam der Richter nach Jugendrecht zum Schuldspruch.

(wuk)
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