Düsseldorf SPD will Drei-Prozent-Hürde in der Verfassung verankern

Düsseldorf · Noch in diesem Jahr will die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, der für Kommunalwahlen die Verankerung einer Drei-Prozent-Hürde in der Landesverfassung vorsieht. Dazu ist allerdings eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten nötig. SPD-Fraktionschef Norbert Römer, der die Unterstützung der Grünen hat, ist zuversichtlich, dass auch die CDU mitmachen wird. Er beruft sich dabei auf den früheren CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Er sei gespannt, wie Laumanns Nachfolger Armin Laschet auf sein Angebot reagiere, die Änderung der Verfassung zu unterstützen, sagte Römer.

Zur Begründung des Vorstoßes verwies er auf die Zersplitterung in vielen Stadträten seit der Kommunalwahl vom 25. Mai. In Duisburg und Bochum gibt es 13 Parteien und Gruppen, in Solingen, Essen und Leverkusen elf. Diese Vielzahl führe häufig zu quälend langen Sitzungen: "Das ist unzumutbar für die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder."

Die Hürde von drei Prozent soll bewirken, dass Kleinstparteien der Einzug in den Rat verwehrt bleibt. Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof in Münster bereits zweimal eine Sperrklausel verworfen. Sie sei nur zulässig, wenn der Nachweis erbracht werde, dass andernfalls der Stadtrat funktionsunfähig zu werden drohe, so das Gericht.

Die SPD-Fraktion stützt sich nun auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Wolfgang Roth, wonach sich nach der Kommunalwahl in NRW die "abstrakte Gefahr" einer Funktionsunfähigkeit der Stadträte noch vergrößert habe. Außerdem verweist sie auf das 2013 ergangene Urteil des Berliner Verfassungsgerichts, das eine Klage gegen die verfassungsrechtlich verankerte Sperrklausel bei Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen abgewiesen hat.

Römer sagte, falls gegen die Verfassungsänderung geklagt werde, sei Zeit genug für die juristische Klärung. Die nächsten Kommunalwahlen finden in NRW 2020 statt.

(hüw)
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