Dortmund Stadt muss für Ast auf Auto zahlen

Dortmund · Die Stadt Dortmund muss einem Autofahrer den Schaden durch einen auf sein Autodach gefallenen Ast ersetzen. Das hat das OLG Hamm entschieden. Weil der Baum Anzeichen für eine konkrete Gefährdung aufgewiesen hat, hätte er intensiver kontrolliert werden müssen.

Ein 52 Jahre alter Hammer hatte seinen Wagen unter einer Linde geparkt, ein abgebrochener Ast verursachte 4700 Euro Schaden. Die Stadt hatte Schadensersatz mit Hinweis auf die zweimal jährlich durchgeführten Sichtkontrollen der Bäume abgelehnt und damit vor dem Landgericht in Dortmund Recht bekommen.

(dpa)
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