Köln Stadtarchiv: Ermittlungen gegen Bauleiter

Köln · Der Mann wurde im Prozess belastet. Ein Gutachter beziffert die Restaurierung auf 627 Millionen Euro.

Im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs könnte es bald einen weiteren Angeklagten geben. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen einen Oberbauleiter wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung, sagte eine Sprecherin gestern. Sollte sich ein hinreichender Tatverdacht bestätigen, werde Anklage gegen ihn erhoben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben Fehler bei den Bauarbeiten für eine neue U-Bahn-Haltestelle dazu geführt, dass das Stadtarchiv am 3. März 2009 zusammenbrach. Zwei Anwohner kamen bei dem Unglück ums Leben. In dem seit gut sechs Wochen laufenden Prozess vor dem Kölner Landgericht sind fünf Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt.

Der nun bestehende Verdacht gegen den Oberbauleiter beruhe auf Angaben, die ein Angeklagter im Prozess gemacht habe, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Demnach soll sein Vorgesetzter von Problemen bei den Bauarbeiten gewusst haben.

Der durch den Archiv-Einsturz entstandene Schaden ist einem jetzt vorliegenden Gutachten zufolge deutlich höher als bislang angenommen. Nach der vom Landgericht Köln beauftragten Expertise belaufen sich die Kosten für die Restaurierung der beschädigten Dokumente auf 627 Millionen Euro, wie die Stadt Köln gestern mitteilte. Bisher war die Verwaltung von etwa 400 Millionen Euro ausgegangen.

Damit könnte sich der Gesamtschaden auf bis zu 1,3 Milliarden Euro erhöhen, wie eine Sprecherin sagte. Bislang habe die Stadt den Gesamtschaden auf 1,1 Milliarden Euro geschätzt. Früheren Angaben zufolge lag die Schätzung bei 1,2 Milliarden Euro.

Der Gutachter, der frühere Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber, stützte seine Untersuchung auf eine repräsentative Stichprobe des 30 Regalkilometer umfassenden verschütteten Archivguts. In fünfjähriger Arbeit ermittelte er die hochgerechneten Kosten für Bergung, Erfassung, Konservierung und Restaurierung der Dokumente. Nicht einberechnet seien Wertverluste durch Beschädigungen.

(dpa)
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