Berufswechsel Der perfekte Abgang: Stilvoll den Job kündigen

Ist ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben, fehlt meist nur noch die Kündigung des alten Jobs. Eine Anleitung zum seriösen Ausstieg.

Das Bewerbungsgespräch für den neuen Job ist überstanden, die Zusage steckt schon in der Tasche. Doch bevor man sich auf die neue Stelle freuen kann, gibt es noch eine unangenehme Aufgabe: die Kündigung beim alten Arbeitgeber. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, sagt Doris Brenner, Beraterin für Karriere- und Personalentwicklung. "Wer bei der Kündigung verbrannte Erde hinterlässt, tut sich selbst keinen Gefallen."

Zusage abwarten Kündigen sollte man erst, wenn der neue Job wirklich in trockenen Tüchern ist. "Eine mündliche Zusage allein kann riskant sein – vor allem in Unternehmen, in denen für Einstellungen die Zustimmung des Betriebsrates vonnöten ist", sagt Doris Brenner. Deshalb sei es sinnvoll, bis zum Vertragsabschluss zu warten, bevor der Arbeitnehmer den aktuellen Arbeitgeber von seinen Plänen in Kenntnis setzt.

Gespräch führen Dabei müssen Arbeitnehmer auf guten Stil achten. "Einfach ein Kündigungsschreiben an die Personalabteilung schicken und dem Vorgesetzten nicht Bescheid sagen – das geht gar nicht", so Brenner. Auch die Karriereberaterin Ute Bölke sagt, dass einer schriftlichen Kündigung ein Vieraugengespräch mit dem Chef vorausgehen sollte. "Darin können die Beweggründe für den Jobwechsel dargelegt werden. Allerdings würde ich jedem davon abraten, schlecht über den Arbeitgeber zu sprechen und nachzutreten", erklärt sie.

Danke sagen Laut Doris Brenner ist es ratsam, sich für die Zusammenarbeit zu bedanken und zu betonen, dass man nicht aus Unzufriedenheit kündigt. Arbeitnehmer können erläutern, welche Chancen und Perspektiven sie sich stattdessen von der neuen Position an neuer Wirkungsstätte erwarten. Es sei zudem empfehlenswert, zu signalisieren, dass man das bisherige Arbeitsverhältnis sauber beenden und seine Aufgaben gut an den Nachfolger übergeben will. Dazu gehöre es etwa, laufende Projekte möglichst abzuschließen.

Offiziell machen Genaueres kann man laut der Karriereberaterin Bölke auch in einem "Trennungsgespräch" klären. Bei dieser Gelegenheit sollten Angestellte vereinbaren, wie die Kündigung gegenüber Lieferanten oder Kunden kommuniziert wird. Hat jemand eine leitende Position im Unternehmen, muss die Presseabteilung hinzugezogen werden.

Die Form wahren Die Kündigung sollte in Briefform eingereicht werden und nicht per E-Mail oder Fax. "Das schafft Rechtssicherheit", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Zudem könne man sich auf einer Kopie vom Geschäftsführer oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Wer sich für den Postweg entscheidet, wählt am besten ein Einschreiben mit Rückantwortschein.

Fristen einhalten Im Kündigungsschreiben müsse man das Datum aufführen, zu dem man das Arbeitsverhältnis beenden will, sagt Perreng. "Dabei ist aber die Kündigungsfrist zu beachten." Diese wird in der Regel umso länger, je länger jemand im Unternehmen beschäftigt ist. Wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sei, gelte der Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort sind die gesetzlichen Kündigungsfristen erläutert. Doch was, wenn man die Frist nicht einhalten kann, weil der neue Vertrag schon früher beginnt? "Im Grunde kann dem Arbeitnehmer relativ wenig passieren. Er könnte allenfalls schadenersatzpflichtig werden", erklärt Perreng. Dazu müsse der Arbeitgeber jedoch belegen, dass es ihm unmöglich war, schnell jemand anderen zu finden. Außerdem müsse ihm durch die frühzeitige Kündigung ein Schaden entstanden sein, der höher ist als das, was er durch den wegfallenden Lohn gespart hat.

Engagiert bleiben Rückt der letzte Arbeitstag näher, ist es wichtig, mit Engagement bei der Sache zu sein und sich zum Schluss möglichst nicht noch krankschreiben zu lassen. "Das würde einen schlechten Eindruck machen", warnt Ute Bölke. Wichtiger sei es, in dieser Zeit alles zur Verfügung zu stellen, was der Nachfolger oder die Kollegen brauchen, um die Arbeit fortzuführen. Man könne zudem eine interne Abschieds-Mail verschicken und dort eine private Mail-Adresse angeben, falls die Kollegen später Kontakt aufnehmen wollen. Auch eine Vernetzung über berufliche Netzwerke wie beispielsweise Xing kann dabei helfen, in Verbindung zu bleiben.

Ausstand geben Am letzten Tag ist ein Ausstand eine gute Möglichkeit, positiv im Gedächtnis zu bleiben. Laut Bölke ist es aber notwendig, die Abteilungsleiter über den Termin zu informieren, wenn er während der Arbeitszeit stattfindet. "Beim Ausstand kann man die vergangenen Jahre mit kleinen Anekdoten Revue passieren lassen und sich bei Kollegen und Vorgesetzten bedanken", sagt Brenner. Die Gelegenheit dürfe aber nicht dazu missbraucht werden, um mit dem Chef abzurechnen.

Rückweg offen halten Dass Arbeitnehmer bei einer Kündigung einen möglichst positiven letzten Eindruck hinterlassen sollten, hat laut Brenner mehrere Gründe. "Man sieht sich ja oft zweimal im Leben. Vor allem wenn man in derselben Branche bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Wege mit dem bisherigen Arbeitgeber wieder kreuzen." Es könne auch sein, dass es mit dem neuen Job Probleme gibt. Arbeitnehmer sollten sich daher eine Rückkehr offen halten.

(RP)
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