Dinslaken Alkohol-Kontrollen zum 1. Mai

Dinslaken · Jugendschutz: Stadt überprüft Verkauf und will Taschen durchsuchen.

Am Vorabend des 1. Mai überprüfen städtische Mitarbeiter, ob sich Gewerbetreibende an das Jugendschutzgesetz halten, zum anderen, ob Jugendliche in Feierlaune nur das trinken, was sie dürfen. Anbieter oder Verkäufer alkoholischer Getränke müssen bei Verstößen gegen die Bestimmungen mit Bußgeldern rechnen, Kids sollten sich auf ein Durchsuchen, auch von Taschen und Behältnissen, einstellen. Wer entgegen der Altersbeschränkung Alkohol bei sich hat, muss eventuell zuschauen, wie dieser vor Ort entsorgt wird. Angetrunkene Kids werden bis zum Eintreffen der benachrichtigten Eltern in städtische Obhut genommen.

Zur Klarstellung: Bier und weinhaltige Getränke sind ab 16 erlaubt, härtere Drinks erst ab 18 Jahre. Der Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr erinnert an das Alkoholverbot im Stadtpark, das auch für erwachsene Passanten gilt. Auch auf Spielflächen ist Alkohol tabu.

(RP)
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