Dinslaken Ausfahrt aus Zone-30: Vorfahrt ist klar geregelt

Dinslaken · Fahrlehrer Dieter Mende hatte - wie berichtet - auf einige Fragwürdigkeiten, Probleme und Kuriositäten im Zusammenhang mit Kreisverkehren, Beschilderungen und Straßenführungen in Dinslaken hingewiesen. Einen besonders obskuren Fall von Beschilderung hat der Fahrlehrer in Lohberg entdeckt. Direkt vor dem Ledigenheim an der Stollenstraße findet sich auf der Rückseite des Schildes, das die Straße als verkehrsberuhigten Bereich ausweist, ein "Zone 30"-Schild. Steht man allerdings auf der Stollenstraße, könnte man das Schild auch so interpretieren, dass an dieser Stelle rechts vor links gilt und man somit nur auf Verkehr aus einer Richtung statt aus beiden achten muss. "Darauf hat uns auch schon die Polizei aufmerksam gemacht und ist da ganz der Meinung", sagt Stadtsprecher Thomas Pieperhoff. Rein rechtlich gelte für diese Fälle die Beschilderung der Straße, auf der man gerade noch selbst mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Fährt man also aus dem verkehrsberuhigten Bereich heraus, muss man auf jeden Fall dem kreuzenden Verkehr die Vorfahrt gewähren. Hier würde man die Schilder auch gerne vonseiten der Stadt so aufstellen, dass es nicht zu Missverständnissen kommen kann.

"Leider können wir uns als Stadt nicht immer aussuchen, wo die Schilder genau hingestellt werden, so dass es manchmal zu diesem Problem kommt", erklärt Thomas Pieperhoff.

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(fla)
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